Finnentrop-Planungsleistungen für die Sanierung des Schwimmbades in Finnentrop [5421311_G]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finnentrop.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Finnentrop-Planungsleistungen für die Sanierung des Schwimmbades in Finnentrop [5421311_G]
Das Erlebnisbad FINTO ist ein kommunales Hallenbad in Finnentrop. Es stellt insbesondere für Familien eine attraktive Freizeitmöglichkeit dar und ist für die kommunale Sport- und Gesundheitsförderung von großer Bedeutung. Das FINTO ist Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme, die auch die Attraktivität der öffentlichen Räume rund um das Erlebnisbad steigern soll. Die Aufrechterhaltung des Erlebnisbades ist für das gesellschaftliche und soziale Zusammenleben von großer Bedeutung, weshalb das FINTO langfristig als wohnortnahe Sport- und Freizeiteinrichtung erhalten werden soll.
In der Gesamtschau sind umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen notwendig, welche Gegenstand der hier gegenständlichen Projekt- und Leistungsbeschreibung sind.
Objektplanung
Finnentrop
Der Leistungsumfang beinhaltet 1. Übergeordnete Leistungen 2. Objektplanung für Gebäude 3. Beratung zum Brandschutz 4. Bauphysikalische Beratung: Wärmeschutz und Energiebilanzierung 5. Vermessungsleistungen 6. Planung der Barrierefreiheit 7. Leistungen nach der Baustellenverordnung Es gelten die vertraglichen Regelungen, insbesondere zum Stufenvertrag.
Im Rahmen der Planungen können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden. Die Ausschreibung von Bauleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewerke- und bauabschnittsweise erfolgen.
Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung wird eine regelmäßige Präsenz auf der Baustelle sowie eine Dokumentation der Überwachungstätigkeit erwartet.
Die Richtlinien des Fördermittelgebers müssen im Rahmen der Leistungserbringung zwingend berücksichtigt werden. Sämtliche Planungsleistungen und Abrechnungen sind nach den Vorgaben des oder der Bewilligungsbescheide für die Maßnahme und den hierin genannten Zu-ordnungs- oder Leistungsabschnitten so aufzubauen, dass jeder dieser Abschnitte separat abgerechnet werden kann. Sämtliche Leistungsverzeichnisse für Bauleistungen sind bereits so zu veröffentlichen, dass die Zuordnungs- und Leistungsabschnitte aufgeführt sind. Auf Grundlage der Leistungsergebnisse müssen ohne weitere zusätzliche Bearbeitung die Mittelabrufe, Teilverwendungs- und Schlussverwendungsnachweise aufgestellt werden können.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies durch den Planungs- und Baufortschritt erforderlich ist und der öffentliche Auftraggeber dieser Verlängerung zustimmt.
Die drei Bewerber, welche nach der Bewertung der Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat.
Technische Ausrüstung
Finnentrop
Der Leistungsumfang beinhaltet 1. Übergeordnete Leistungen 2. Fachplanung von Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 3. Fachplanung von Wärmeversorgungsanlagen 4. Fachplanung von lufttechnischen Anlagen 5. Fachplanung von Starkstromanlagen 6. Fachplanung von nutzungsspezifischen Anlagen Es gelten die vertraglichen Regelungen, insbesondere zum Stufenvertrag.
Im Rahmen der Planungen können Untersuchungen über verschiedene Varianten erforderlich werden. Die Ausschreibung von Bauleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewerke- und bauabschnittsweise erfolgen.
Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung wird eine regelmäßige Präsenz auf der Baustelle sowie eine Dokumentation der Überwachungstätigkeit erwartet.
Die Richtlinien des Fördermittelgebers müssen im Rahmen der Leistungserbringung zwingend berücksichtigt werden. Sämtliche Planungsleistungen und Abrechnungen sind nach den Vorgaben des oder der Bewilligungsbescheide für die Maßnahme und den hierin genannten Zu-ordnungs- oder Leistungsabschnitten so aufzubauen, dass jeder dieser Abschnitte separat abgerechnet werden kann. Sämtliche Leistungsverzeichnisse für Bauleistungen sind bereits so zu veröffentlichen, dass die Zuordnungs- und Leistungsabschnitte aufgeführt sind. Auf Grundlage der Leistungsergebnisse müssen ohne weitere zusätzliche Bearbeitung die Mittelabrufe, Teilverwendungs- und Schlussverwendungsnachweise aufgestellt werden können.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn dies durch den Planungs- und Baufortschritt erforderlich ist und der öffentliche Auftraggeber dieser Verlängerung zustimmt.
Die drei Bewerber, welche nach Auswertung der Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Ange-bot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Für beide Lose: A)
A) Los 1: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Leistungen der Objektplanung für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Schwimmbädern oder in der Komplexität mit diesen vergleichbaren Objekten in den letzten 5 Jahren. Werden keine Referenzen für Schwimmbäder eingereicht, ist die Vergleichbarkeit der Komplexität mit einem separaten Beiblatt darzustellen. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz - Die Errichtung, Sanierung oder den Umbau eines Schwimmbades mit einer Außenrutsche
- Die Sanierung eines Schwimmbades
- Die Verwendung von Fördermitteln
Los 2: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Schwimmbädern oder in der Komplexität mit diesen vergleichbaren Objekten in den letzten 5 Jahren. Werden keine Referenzen für Schwimmbäder eingereicht, ist die Vergleichbarkeit der Komplexität mit einem separaten Beiblatt darzustellen. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz - Die Sanierung eines Schwimmbads
- Die Sanierung von Wasseraufbereitungs- und/oder Wasserversorgungsanlagen
- Die Verwendung von Fördermitteln
umfassen.
Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 3 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
A)
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html