nördliche Domumgebung - Beweiss. u. baub. Immissionss. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5001-691-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
nördliche Domumgebung - Beweiss. u. baub. Immissionss.
nördliche Domumgebung - Anfangs-, baubegleitende u. End- Beweissicherung, Rissmonitoring Immisionsüberwachung während der Ausführung, , Erschütterungsmessungen Schallschutzmessungen
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin
nördliche Domumgebung - Anfangs-, baubegleitende u. End- Beweissicherung, Immisionsüberwachung während der Ausführung, Rissmonitoring, Erschütterungsmessungen im dirketem Umfeld Bereich Dom - Domplatte - Tankgasse
Ein Großteil der Leistungserbringung erfolgt baubegleitend und unterliegt der unmittelbaren Bauzeit, dem Baufortschritt und insbesondere den Äußeren Umständen die nicht im Vorfeld eindeutig zu erfassen sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Die Deckungssummen müssen in jedem Jahr 2-fach zur Verfügung stehen.
Nachweis, dass die eingesetzte/ -em Person/ -en mindestens 3 Jahre berufliche Erfahrung in der Beweissicherung und der Immisionsschutzüberwachung hat/ haben, Referenzliste als Referenz ist mind. eine vergleichbare Immisionsschutzüberwachung anzugeben
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]