Erweiterung Löwenzahnschule Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.81.10:0030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harsewinkel
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Löwenzahnschule Tragwerksplanung
Beabsichtigt ist d. Erweiterung d. Grundschule „Löwenzahnschule“ Die Erweiterung soll durch einen Anbau u. einen Umbau d. Bestandsgebäudes realisiert werden. Die Löwenzahnschule liegt in Harsewinkel. Der baul. Zustand d. Gebäudebestands ist gut (kein Sanierungsbedarf, auch nicht punktuell). Die vorges. Fläche auf d. Schulgrundstück wird aktuell als Schulhof bzw. als Stellplatzfläche f. d. Schule genutzt. Insges. sind d. Platzverhältnisse f. baul. Ergänzungen äußerst gering bemessen, da d. Schulflächen allseitig durch anderweitige Nutzungen eingegrenzt werden. Ein B-Plan existiert nicht, ein Erweiterungsvorhaben würde auf d. Grundlage d. § 34 BauGB beurteilt. Ein neuer Baukörper würde sich in d. Umgebung einfügen, wenn er max. die volle 2 -Geschossigkeit aufweisen würde, ergänzt mit einem 3 Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss). Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben " Erweiterung Löwenzahnschule".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 (beim Leistungsbild Bauphysik bei Bedarf auch noch in der Leistungsphase 7), wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 80%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie – Grundkriterium – (Gewicht 35%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes oder Gebäudeteils.
b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 6 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Tragwerk entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.06.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 30%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium: Es wurde auch das Leistungsbild Bauphysik, Anwendungsbereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung bearbeitet. (Gewicht 5%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium: Höheres Baukostenvolumen, netto ohne MwSt. und Nebenkosten (Gewicht 10%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 14%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 7%);
aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder mit einem Abschluss als Bautechniker/in, Konstrukteur/in, Bauzeichner/in oder technische/r Zeichner/in (Gewicht 7%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 6%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 4%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (als zusammenhängende 2. Beauftragungsstufe) beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes oder Gebäudeteils.
b) Zum Leistungsbild Tragwerksplanung wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 6 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Das Tragwerk entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zum o.g. Leistungsbild wurden nicht vor dem 01.06.2017 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 01.06.2017.
2. Anzahl fester qualifizierter Mitarbeiter/innen (jeweils separat für die Gruppe „MA mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung“ und die Gruppe „MA mit Abschluss als Bautechniker/in, Konstrukteur/-in, Bauzeichner/in und technische/r Zeichner/in“), durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.