Erweiterung Löwenzahnschule TGA-Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 10.81.10:0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harsewinkel
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Löwenzahnschule TGA-Planung
Beabsichtigt ist d. Erweiterung d. Grundschule „Löwenzahnschule“. Erweiterung soll durch einen Anbau u. Umbau d. Bestandsgebäudes realisiert werden. Die Löwenzahnschule liegt in Harsewinkel. Der baul. Zustand d. Gebäudebestands ist gut (kein Sanierungsbedarf, auch nicht punktuell). Die vorges. Fläche auf d. Schulgrundstück wird als Schulhof/Stellplatzfläche f. d. Schule genutzt. Insges. sind d. Platzverhältnisse f. baul. Ergänzungen äußerst gering bemessen, da d. Schulflächen allseitig durch anderweitige Nutzungen eingegrenzt werden. Ein B-Plan existiert nicht, ein Erweiterungsvorhaben würde auf d. Grundlage d. § 34 BauGB beurteilt. Ein neuer Baukörper würde sich in d. Umgebung einfügen, wenn er max. die volle 2 -Geschossigkeit aufweisen würde, ergänzt m.einem 3 Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss). Gegenstand d. Auftrags sind d. für d. Vorhaben erforderl. Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild TGA-Planung, d. in 2 getrennten Losen f. d. Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 4 bis 5 (ELT).
TGA-Planung Los 1: Anlagengruppen 1-3 (HLS)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Loses sind die Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben " Erweiterung Löwenzahnschule".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie – Grundkriterium – (Gewicht 30%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau, der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurde für die Anlagengruppen 1 bis 3 mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.**.
c) Die genannten Anlagengruppen entsprachen jeweils mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zu den o.g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.06.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.06.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war ein Gebäude einer Schule oder Kinderbetreuungseinrichtung (Gewicht 10%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 30%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Beide Lose.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
TGA-Planung Los 2: Anlagengruppen 4 und 5 (ELT)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Loses sind die Fachplanungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 (Elektrotechnik und Informationstechnik) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für das in Abschnitt II.1.4 kurz beschriebene und in der Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse) näher erläuterte Bauvorhaben " Erweiterung Löwenzahnschule".
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie – Grundkriterium – (Gewicht 25%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau, der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurde für die Anlagengruppe 4 mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.**
c) Die Anlagengruppe 4 entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Baukosten (KG 440 entspr. DIN 276) betrugen mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.), wobei von Dritten bearbeitete Anlagengruppen unberücksichtigt bleiben.
e) Die Leistungen zu den o.g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.06.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.06.2017.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Es wurde auch die Anlagengruppe 5 bearbeitet, wobei die Baukosten für diese Anlagengruppe mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) betrugen. (Gewicht 15%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 30%);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 440 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10%);
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind: 2. Beauftragungsstufe (LPhen 4 bis 6) und 3. Beauftragungsstufe (LPhen 7 bis 9).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Beide Lose.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar (Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder vergleichbar (Los 2).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. für Los 1: Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau, der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurde für die Anlagengruppen 1 bis 3 mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Die genannten Anlagengruppen entsprachen jeweils mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten (KG 410 bis 430 entspr. DIN 276) betrug mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.).
e) Die Leistungen zu den o.g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.06.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.06.2017.
2. für Los 2: Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau, der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Zum Leistungsbild Technische Ausrüstung wurde für die Anlagengruppe 4 mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen.
c) Die Anlagengruppe 4 entsprach mind. der Honorarzone II gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Baukosten (KG 440 entspr. DIN 276) betrugen mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.), wobei von Dritten bearbeitete Anlagengruppen unberücksichtigt bleiben.
e) Die Leistungen zu den o.g. Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.06.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.06.2017.
3. Gesamtanzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in oder mit Berufsabschluss als Techniker/in, und zwar jeweils der nachfolgend genannten Fachrichtung (oder einer vergleichbaren Fachrichtung): Los 1: Versorgungstechnik; Los 2: Elektro- oder Nachrichtentechnik.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bei Teilnahmeanträgen für Los 1 müssen die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Anlagengruppen 1 bis 3, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Bei Teilnahmeanträgen für Los 2 müssen die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Anlagengruppe 4, d. h. die werkvertragliche Abnahme aller Ausführungsleistungen für diese Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Außerdem darf jeweils die Gesamtanzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in derjenigen Fachrichtung, die nach den Angaben unter Ziffer 3 für das jeweilige Los maßgeblich ist, nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.