Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl:  42651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.solingen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.solingen.de/de/inhalt/carsharing/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem soll die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes gefördert und ausgebaut werden.

Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden, wobei die Möglichkeit besteht in einem zuvor definierten Umkreis das Fahrzeug (free-floating) abzustellen.

Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbieter*in oder auch mehreren Anbietern zur Verfügung gestellt.

Zu diesem Zwecke wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der § 97 ff. GWB handelt.

Für die Durchführung des Verfahrens werden die Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) als Orientierung herangezogen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

3 Standorte in Solingen-Mitte

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I. Gegenstand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung

Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden, wobei die Möglichkeit besteht in einem zuvor definierten Umkreis das Fahrzeug (free-floating) abzustellen.

Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbieter*in oder auch mehreren Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst auf vier Jahre begrenzt werden. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 11 Standorte, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen, in fünf Stadtteilen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder aber für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Gebietsabgrenzung erfolgt gemeinsam mit dem Car-Sharing-Anbieter.

Los 1: 3 Standorte in Solingen-Mitte

Los 2: 3 Standorte in Solingen-Wald

Los 3: 3 Standorte in Solingen-Ohligs

Los 4: 1 Standort in Solingen-Gräfrath

Los 5: 1 Standort in Solingen-Höhscheid

II. Zentrale Anforderungen an das CarSharing

Im Rahmen der Interessenbekundung weist der CarSharing-Anbieter seine Eignung und Zuverlässigkeit nach. Um seine Eignung zu belegen muss der Anbieter nachweisen, dass er den Kriterien nach Ziffer 3 des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100, Ausgabe Januar 2018) und an den im Folgenden aufgeführten „Allgemeinen Anforderungen an das Angebot an die Fahrzeugflotte“ (Anlage zu §5 Abs. 4 (3) Teil 1 CsgG) genügt.

Im Detail sind die einzelnen Kriterien und Anforderungen in der Anlage 3 aufgeführt.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der CarSharing Anbieter versichern, dass er keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung begangen hat sowie keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

III. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Interessierte CarSharing-Anbieter, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, haben ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der CarSharing-Anbieter weist die Einhaltung der Anforderungen durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen & Tarife für a und b. i-ii, Eigenerklärungen für b. iii-iv und d., Kundeninformationen für b. v-vi, etc.) nach.

Sollten mehrere Interessensbekundungen pro Los eingehen, kann dieses auch aufgeteilt werden, so das pro Los je 1 Fahrzeug pro Standort bereitgestellt werden kann. Sollten für einen Standort mehr Interessensbekundungen als zu vergebende Stellplätze eingehen entscheidet das Los über die einzelnen Lose. Hierzu wird nach Fristende des Interessenbekundungsverfahrens eine virtuelle Einladung der Anbieter erfolgen und eine Losziehung durch die Verwaltung durchgeführt. Die Einreichung der Unterlagen zur Interessenbekundung soll ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] erfolgen.

IV. Ausführungsfristen

Ziel ist der Start des CarSharing-Angebotes zum frühestem möglichen Zeitpunkt nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Die Stellplätze sind unverzüglich nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, spätestens aber 3 Monate nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis mit dem CarSharing-Angebot zu versehen. Ein Leerstand ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Sondernutzungsdauer gewährleistet werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus rein technischen Gründen ist im Feld II.2.5) Zuschlagskriterien die Angabe "Preis" im Rahmen der Bekanntmachung erforderlich gewesen. Für die Zuschlagsentscheidung kommen ausschließlich Carsharinganbieter in Frage, die geeignet und zuverlässig nach den Regelungen des Carsharinggesetzes (CsgG) sind. Erfüllen mehrere Anbieter die Anforderungen ergeht Losentscheid gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 CsgG.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

3 Standorte in Solingen-Wald

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I. Gegenstand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung

Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden, wobei die Möglichkeit besteht in einem zuvor definierten Umkreis das Fahrzeug (free-floating) abzustellen.

Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbieter*in oder auch mehreren Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst auf vier Jahre begrenzt werden. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 11 Standorte, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen, in fünf Stadtteilen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder aber für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Gebietsabgrenzung erfolgt gemeinsam mit dem Car-Sharing-Anbieter.

Los 1: 3 Standorte in Solingen-Mitte

Los 2: 3 Standorte in Solingen-Wald

Los 3: 3 Standorte in Solingen-Ohligs

Los 4: 1 Standort in Solingen-Gräfrath

Los 5: 1 Standort in Solingen-Höhscheid

II. Zentrale Anforderungen an das CarSharing

Im Rahmen der Interessenbekundung weist der CarSharing-Anbieter seine Eignung und Zuverlässigkeit nach. Um seine Eignung zu belegen muss der Anbieter nachweisen, dass er den Kriterien nach Ziffer 3 des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100, Ausgabe Januar 2018) und an den im Folgenden aufgeführten „Allgemeinen Anforderungen an das Angebot an die Fahrzeugflotte“ (Anlage zu §5 Abs. 4 (3) Teil 1 CsgG) genügt.

Im Detail sind die einzelnen Kriterien und Anforderungen in der Anlage 3 aufgeführt.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der CarSharing Anbieter versichern, dass er keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung begangen hat sowie keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

III. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Interessierte CarSharing-Anbieter, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, haben ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der CarSharing-Anbieter weist die Einhaltung der Anforderungen durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen & Tarife für a und b. i-ii, Eigenerklärungen für b. iii-iv und d., Kundeninformationen für b. v-vi, etc.) nach.

Sollten mehrere Interessensbekundungen pro Los eingehen, kann dieses auch aufgeteilt werden, so das pro Los je 1 Fahrzeug pro Standort bereitgestellt werden kann. Sollten für einen Standort mehr Interessensbekundungen als zu vergebende Stellplätze eingehen entscheidet das Los über die einzelnen Lose. Hierzu wird nach Fristende des Interessenbekundungsverfahrens eine virtuelle Einladung der Anbieter erfolgen und eine Losziehung durch die Verwaltung durchgeführt. Die Einreichung der Unterlagen zur Interessenbekundung soll ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] erfolgen.

IV. Ausführungsfristen

Ziel ist der Start des CarSharing-Angebotes zum frühestem möglichen Zeitpunkt nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Die Stellplätze sind unverzüglich nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, spätestens aber 3 Monate nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis mit dem CarSharing-Angebot zu versehen. Ein Leerstand ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Sondernutzungsdauer gewährleistet werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus rein technischen Gründen ist im Feld II.2.5) Zuschlagskriterien die Angabe "Preis" im Rahmen der Bekanntmachung erforderlich gewesen. Für die Zuschlagsentscheidung kommen ausschließlich Carsharinganbieter in Frage, die geeignet und zuverlässig nach den Regelungen des Carsharinggesetzes (CsgG) sind. Erfüllen mehrere Anbieter die Anforderungen ergeht Losentscheid gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 CsgG.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

3 Standorte in Solingen-Ohligs

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I. Gegenstand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung

Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden, wobei die Möglichkeit besteht in einem zuvor definierten Umkreis das Fahrzeug (free-floating) abzustellen.

Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbieter*in oder auch mehreren Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst auf vier Jahre begrenzt werden. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 11 Standorte, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen, in fünf Stadtteilen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder aber für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Gebietsabgrenzung erfolgt gemeinsam mit dem Car-Sharing-Anbieter.

Los 1: 3 Standorte in Solingen-Mitte

Los 2: 3 Standorte in Solingen-Wald

Los 3: 3 Standorte in Solingen-Ohligs

Los 4: 1 Standort in Solingen-Gräfrath

Los 5: 1 Standort in Solingen-Höhscheid

II. Zentrale Anforderungen an das CarSharing

Im Rahmen der Interessenbekundung weist der CarSharing-Anbieter seine Eignung und Zuverlässigkeit nach. Um seine Eignung zu belegen muss der Anbieter nachweisen, dass er den Kriterien nach Ziffer 3 des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100, Ausgabe Januar 2018) und an den im Folgenden aufgeführten „Allgemeinen Anforderungen an das Angebot an die Fahrzeugflotte“ (Anlage zu §5 Abs. 4 (3) Teil 1 CsgG) genügt.

Im Detail sind die einzelnen Kriterien und Anforderungen in der Anlage 3 aufgeführt.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der CarSharing Anbieter versichern, dass er keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung begangen hat sowie keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

III. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Interessierte CarSharing-Anbieter, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, haben ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der CarSharing-Anbieter weist die Einhaltung der Anforderungen durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen & Tarife für a und b. i-ii, Eigenerklärungen für b. iii-iv und d., Kundeninformationen für b. v-vi, etc.) nach.

Sollten mehrere Interessensbekundungen pro Los eingehen, kann dieses auch aufgeteilt werden, so das pro Los je 1 Fahrzeug pro Standort bereitgestellt werden kann. Sollten für einen Standort mehr Interessensbekundungen als zu vergebende Stellplätze eingehen entscheidet das Los über die einzelnen Lose. Hierzu wird nach Fristende des Interessenbekundungsverfahrens eine virtuelle Einladung der Anbieter erfolgen und eine Losziehung durch die Verwaltung durchgeführt. Die Einreichung der Unterlagen zur Interessenbekundung soll ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] erfolgen.

IV. Ausführungsfristen

Ziel ist der Start des CarSharing-Angebotes zum frühestem möglichen Zeitpunkt nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Die Stellplätze sind unverzüglich nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, spätestens aber 3 Monate nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis mit dem CarSharing-Angebot zu versehen. Ein Leerstand ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Sondernutzungsdauer gewährleistet werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus rein technischen Gründen ist im Feld II.2.5) Zuschlagskriterien die Angabe "Preis" im Rahmen der Bekanntmachung erforderlich gewesen. Für die Zuschlagsentscheidung kommen ausschließlich Carsharinganbieter in Frage, die geeignet und zuverlässig nach den Regelungen des Carsharinggesetzes (CsgG) sind. Erfüllen mehrere Anbieter die Anforderungen ergeht Losentscheid gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 CsgG.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

1 Standort in Solingen-Gräfrath

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I. Gegenstand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung

Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden, wobei die Möglichkeit besteht in einem zuvor definierten Umkreis das Fahrzeug (free-floating) abzustellen.

Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbieter*in oder auch mehreren Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst auf vier Jahre begrenzt werden. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 11 Standorte, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen, in fünf Stadtteilen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder aber für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Gebietsabgrenzung erfolgt gemeinsam mit dem Car-Sharing-Anbieter.

Los 1: 3 Standorte in Solingen-Mitte

Los 2: 3 Standorte in Solingen-Wald

Los 3: 3 Standorte in Solingen-Ohligs

Los 4: 1 Standort in Solingen-Gräfrath

Los 5: 1 Standort in Solingen-Höhscheid

II. Zentrale Anforderungen an das CarSharing

Im Rahmen der Interessenbekundung weist der CarSharing-Anbieter seine Eignung und Zuverlässigkeit nach. Um seine Eignung zu belegen muss der Anbieter nachweisen, dass er den Kriterien nach Ziffer 3 des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100, Ausgabe Januar 2018) und an den im Folgenden aufgeführten „Allgemeinen Anforderungen an das Angebot an die Fahrzeugflotte“ (Anlage zu §5 Abs. 4 (3) Teil 1 CsgG) genügt.

Im Detail sind die einzelnen Kriterien und Anforderungen in der Anlage 3 aufgeführt.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der CarSharing Anbieter versichern, dass er keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung begangen hat sowie keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

III. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Interessierte CarSharing-Anbieter, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, haben ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der CarSharing-Anbieter weist die Einhaltung der Anforderungen durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen & Tarife für a und b. i-ii, Eigenerklärungen für b. iii-iv und d., Kundeninformationen für b. v-vi, etc.) nach.

Sollten mehrere Interessensbekundungen pro Los eingehen, kann dieses auch aufgeteilt werden, so das pro Los je 1 Fahrzeug pro Standort bereitgestellt werden kann. Sollten für einen Standort mehr Interessensbekundungen als zu vergebende Stellplätze eingehen entscheidet das Los über die einzelnen Lose. Hierzu wird nach Fristende des Interessenbekundungsverfahrens eine virtuelle Einladung der Anbieter erfolgen und eine Losziehung durch die Verwaltung durchgeführt. Die Einreichung der Unterlagen zur Interessenbekundung soll ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] erfolgen.

IV. Ausführungsfristen

Ziel ist der Start des CarSharing-Angebotes zum frühestem möglichen Zeitpunkt nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Die Stellplätze sind unverzüglich nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, spätestens aber 3 Monate nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis mit dem CarSharing-Angebot zu versehen. Ein Leerstand ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Sondernutzungsdauer gewährleistet werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus rein technischen Gründen ist im Feld II.2.5) Zuschlagskriterien die Angabe "Preis" im Rahmen der Bekanntmachung erforderlich gewesen. Für die Zuschlagsentscheidung kommen ausschließlich Carsharinganbieter in Frage, die geeignet und zuverlässig nach den Regelungen des Carsharinggesetzes (CsgG) sind. Erfüllen mehrere Anbieter die Anforderungen ergeht Losentscheid gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 CsgG.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

1 Standort in Solingen-Höhscheid

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Solingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

I. Gegenstand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung

Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner*innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden, wobei die Möglichkeit besteht in einem zuvor definierten Umkreis das Fahrzeug (free-floating) abzustellen.

Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbieter*in oder auch mehreren Anbietern zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis soll zunächst auf vier Jahre begrenzt werden. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 11 Standorte, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen, in fünf Stadtteilen vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder aber für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Gebietsabgrenzung erfolgt gemeinsam mit dem Car-Sharing-Anbieter.

Los 1: 3 Standorte in Solingen-Mitte

Los 2: 3 Standorte in Solingen-Wald

Los 3: 3 Standorte in Solingen-Ohligs

Los 4: 1 Standort in Solingen-Gräfrath

Los 5: 1 Standort in Solingen-Höhscheid

II. Zentrale Anforderungen an das CarSharing

Im Rahmen der Interessenbekundung weist der CarSharing-Anbieter seine Eignung und Zuverlässigkeit nach. Um seine Eignung zu belegen muss der Anbieter nachweisen, dass er den Kriterien nach Ziffer 3 des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100, Ausgabe Januar 2018) und an den im Folgenden aufgeführten „Allgemeinen Anforderungen an das Angebot an die Fahrzeugflotte“ (Anlage zu §5 Abs. 4 (3) Teil 1 CsgG) genügt.

Im Detail sind die einzelnen Kriterien und Anforderungen in der Anlage 3 aufgeführt.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der CarSharing Anbieter versichern, dass er keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung begangen hat sowie keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

III. Auswahlverfahren und Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Interessierte CarSharing-Anbieter, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, haben ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Der CarSharing-Anbieter weist die Einhaltung der Anforderungen durch die Vorlage geeigneter Dokumente (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen & Tarife für a und b. i-ii, Eigenerklärungen für b. iii-iv und d., Kundeninformationen für b. v-vi, etc.) nach.

Sollten mehrere Interessensbekundungen pro Los eingehen, kann dieses auch aufgeteilt werden, so das pro Los je 1 Fahrzeug pro Standort bereitgestellt werden kann. Sollten für einen Standort mehr Interessensbekundungen als zu vergebende Stellplätze eingehen entscheidet das Los über die einzelnen Lose. Hierzu wird nach Fristende des Interessenbekundungsverfahrens eine virtuelle Einladung der Anbieter erfolgen und eine Losziehung durch die Verwaltung durchgeführt. Die Einreichung der Unterlagen zur Interessenbekundung soll ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] erfolgen.

IV. Ausführungsfristen

Ziel ist der Start des CarSharing-Angebotes zum frühestem möglichen Zeitpunkt nach Beendigung des Auswahlverfahrens. Die Stellplätze sind unverzüglich nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, spätestens aber 3 Monate nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis mit dem CarSharing-Angebot zu versehen. Ein Leerstand ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Sondernutzungsdauer gewährleistet werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aus rein technischen Gründen ist im Feld II.2.5) Zuschlagskriterien die Angabe "Preis" im Rahmen der Bekanntmachung erforderlich gewesen. Für die Zuschlagsentscheidung kommen ausschließlich Carsharinganbieter in Frage, die geeignet und zuverlässig nach den Regelungen des Carsharinggesetzes (CsgG) sind. Erfüllen mehrere Anbieter die Anforderungen ergeht Losentscheid gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 CsgG.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Im Rahmen der Interessenbekundung weist der CarSharing-Anbieter seine Eignung und Zuverlässigkeit nach. Um seine Eignung zu belegen muss der Anbieter nachweisen, dass er den Kriterien nach Ziffer 3 des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 100, Ausgabe Januar 2018) und an den im Folgenden aufgeführten „Allgemeinen Anforderungen an das Angebot an die Fahrzeugflotte“ (Anlage zu §5 Abs. 4 (3) Teil 1 CsgG) genügt. Im Detail sind die einzelnen Kriterien und Anforderungen in der Anlage 3 aufgeführt.

a. CarSharing-Anbieter gewähren im Rahmen der vorhandenen Kapazität grundsätzlich jeder

volljährigen Person mit einer für das entsprechende Kraftfahrzeug gültigen und vorgelegten

Fahrerlaubnis diskriminierungsfrei eine Teilnahmeberechtigung. Einschränkungen hinsichtlich der

Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis, des Mindestalters sowie einer Bonitätsprüfung sind möglich.

b. CarSharing-Anbieter bieten ihren Kunden folgenden Mindestleistungsumfang:

i. Die Fahrzeugbuchung, -abholung und -rückgabe ist an 24 Stunden täglich möglich.

ii. Kurzzeitnutzungen ab einer Stunde sind möglich, der Stundentarif darf 20 Prozent des Tagespreises

nicht überschreiten.

iii. Die Wartung der Fahrzeuge wird regelmäßig, entsprechend den Herstellerempfehlungen

durchgeführt. Auch eine Reinigung der Fahrzeuge findet in wöchentlichen Abständen statt.

iv. Der CarSharing-Anbieter bietet eine "Mobilitätsgarantie" (im Falle einer Panne/Fahrzeugausfall) und

stellt einen Kundenservice für Notfälle zur Verfügung.

v. Den Kund*innen sollen Informationen über eine umweltschonende und eine lärmarme Fahrweise zur

Verfügung gestellt werden.

vi. Die Reservierung und Buchung ist per App (Mobiltelefon), im Internet (Plattform) oder per Telefon

möglich. Die Kund*innen erhalten zudem Informationen zu dem Gebiet in dem das Fahrzeug abgestellt

werden darf.

vii. Inhabern von Dauer- oder Vergünstigungskarten des Öffentlichen Personenverkehrs sollen

Vergünstigungen gewährt werden.

c. Die Bereitstellung von Verfügbarkeits- und Auslastungsdaten soll über eine standardisierte

Programmierschnittstelle (API) an die Stadt Solingen ermöglicht werden.

d. Der CarSharing-Anbieter beteiligt sich finanziell an den Materialkosten zur Einrichtung der

stationsbasierten Beschilderung, Markierung und bei Bedarf auch an Sperrvorrichtungen.

e. CarSharing-Anbieter mit einer Flottengröße von mehr als 20 Fahrzeugen stellen einen Anteil von

mind. 5% der Fahrzeugflotte zur Förderung der Elektromobilität rein batteriebetrieben oder als

Brennstoffzellenfahrzeug bereit.

f. Das CarSharing-Fahrzeug ist nach § 2 Nummer 1 und § 4 Absatz 1 und 2 CsgG, sowie § 39 Absatz

11 StVO mit einer Plakette zu kennzeichnen.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der CarSharing Anbieter versichern, dass er keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung begangen hat sowie keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe Feld zuvor

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß Sondernutzungserlaubnis

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/06/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Solingen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vollständigen Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: https://www.solingen.de/de/inhalt/carsharing/

Anlage 2 der Unterlagen ist vom Anbieter auszufüllen und mit der Interessenbekundung einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Stadt Solingen hat jeden nicht berücksichtigten Bewerber unverzüglich in dem jeweils ablehnenden Bescheid über die Gründe für seine Nichtberücksichtigung sowie über den Namen des ausgewählten Bewerbers zu unterrichten (§ 5 Abs. 7 CsgG). Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht vor Ablauf von zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung gemäß Satz 1 erteilt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/05/2022

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