Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: EST-2022-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]03
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroplanung
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4 für die Sanierungen der Klassenzimmer, der elektrotechnischen Labore und des zentralen Treppenhauses im
„Neubau“ der Elektronikschule Tettnang
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4 für die Sanierungen der Klassenzimmer, der elektrotechnischen Labore und des zentralen Treppenhauses im „Neubau“ der Elektronikschule Tettnang. Die Aufgaben der Gebäudeplanung, Fassadenplanung, Laborplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Bauakustik sowie SiGeKo beabsichtigt der Auftraggeber selbst anderweitig zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.