Verkehrsplanung Knotenpunkt Kesselstrasse / Holzstrasse Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0382
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsplanung Knotenpunkt Kesselstrasse / Holzstrasse
Erschließung Kesselstraße - Verkehrsplanung Knotenpunkt Kesselstraße / Holzstraße
Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf
Verkehrsplanung Knotenpunkt Kesselstrasse / Holzstrasse
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist durch den Bieter bzw. durch jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgender Nachweis vorzulegen:
1) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ab-laufs der Frist für die Einsendung des Angebotes) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer etc.) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft; für Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende aktuelle Bescheinigung des Handels- oder Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2) Eigenerklärungen gem. GWB
3) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und, in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirt-schaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (Eignungsleihe), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unter-nehmen den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Mit dem Angebot sind durch den Bieter bzw. durch jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abge-schlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz, welcher anhand der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ermittelt wird, muss mindes-tens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Der durchschnittliche jährliche Mindestgesamtumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Objektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird. Die Gesamtleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres muss sich mindestens auf das Zweifache der vereinbarten Versiche-rungssumme belaufen
Soweit sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), ist der vorgenannte Nachweis auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Mit dem Angebot sind durch den Bieter bzw. durch jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Nachweise vorzulegen:
1) Mit dem Angebot ist durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Erklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren die Anzahl der Beschäftigten ersichtlich ist. Das jährliche Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre darf 10 Beschäftigte nicht unterschreiten.
2) Mit dem Angebot ist durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Erklärung vor-zulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-jahren die Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Verkehrsplanung ersichtlich ist. Das jährliche Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Ver-kehrsanlagenplanung darf 10 Beschäftigte nicht unterschreiten.
3) Darüber hinaus sind durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft 10 Referenzprojekte für Verkehrsanlagenplanung zu benennen, bei denen die erbrachten Planungsleis-tungen innerhalb der letzten 10 Jahre (2022 bis 2012) fertig gestellt wurden. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Leistungszeitraum, Baukosten, Auftraggeber und Name des Ansprechpartners des Auftraggebers. Hierbei ist nachzuweisen, dass die Leistungsphasen 1-7 HOAI für Verkehrsanlagenplanung innerhalb der letzten 10 Jahre (2022 bis 2012) mindestens zweimal erbracht wurden. Hierbei müssen die einzelnen Leistungsphasen nicht alle bei einem Projekt erbracht worden sein. Der Nachweis kann auch durch Additionmehrerer Referenzprojekte geführt werden. Die Referenzprojekte müssen eine Mindestbausumme in Höhe von 1 Mio. EUR brutto aufweisen.
4) Des Weiteren sind durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft 3 Referenzprojekte für Verkehrsanlagenplanung - Knotenpunkte zu benennen, anhand derer die Vergleichbarkeit zu den hier ausgeschriebenen Leistungen beurteilt werden kann. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angabe zu machen: Kurze Projektbeschreibung, Auftraggeber und Name des Ansprechpartners des Auftraggebers, Leistungszeitraum, Planungsfläche, erbrachte Planungsleistungen und Auftragssumme. Folgende Mindestkriterien sind zu erfüllen: Der Leistungszeitraum muss innerhalb der letzten 10 Jahre (2022 bis 2012) fertig gestellt worden sein. Die Planungsfläche muss mindes-tens 10.000 m² betragen. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-6 HOAI in den oben genannten Zeitraum erbracht worden sein. Die Auftragssumme / Honorar muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.