Fahrgasterhebung und Befragung TGO Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaulinie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgasterhebung und Befragung TGO
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV)
Durchführung einer Verkehrserhebung zur Erfassung und Abbildung einer aktuellen Datenlage zur Verkehrs- und Tarifnachfrage im Tarifverbund und damit die Erfassung von den Tarifen TGO, bwtarif, Übergangs- und Haustarife. Die erhobenen Daten sollen Verwendung finden für die Aktualisierung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Ortenaukreis, die nachfragebasierte Plausibilisierung und Kalibrierung des neuen relations- und vertriebsdatenbasierten Einnahmeaufteilungsverfahren der TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH, die Anwendung eines datenbasierten Schlüssels für die Verteilung des Tarifausgleichs und die Aufteilung der Stückzahlen der rabattierten Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs auf Linien, hilfsweise Linienbündel.
Offenburg, DE
Durchführung einer Verkehrserhebung inkl. Vorbereitung und Auswertung
Die Verkehrserhebungen können auch durch Nachauftragnehmer oder durch eine Bietergemeinschaft erbracht werden. Diese Angaben sind im Teilnahmeantrag vollständig anzugeben.
Liniennetze folgender Verkehrsunternehmen im Verbundraum TGO: DB Regio AG, SWEG Landesverkehrs GmbH, RVS Südwestbus GmbH, SBG SüdBadenbus GmbH, Technische Betriebs Offenburg, Technische Dienste Kehl (Tram D), Katz GmbH & Co. KG, ZimBus e.K., Schnurr Reisen GmbH & Co. KG, Technische Werke Oberkirch
Sofern äußere Einflüsse wie z.B. durch die Corona-Pandemie Erhebungen oder Zählungen unmöglich oder nur eingeschränkt möglich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor aus dem Bewerberkreis, welche die Anforderungen an die Eignung erfüllen mindestens 3 und max. 5 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern.
Die Auswahl der aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in den Teilnahmewettbewerbsunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Die Vergabestelle behält sich grundsätzlich vor, ist aber nicht verpflichtet, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern. Wird ein Anforderungspunkt auch danach nicht erfüllt oder nicht beantwortet, so wird der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit vom weitern Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Anlagen
siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Anlagen
siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen / Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vergabe der Leistungen für eine Verkehrserhebung erfolgt in einem nicht offenen Verhandlungsverfahrene mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach VgV-GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen. Die Rüge ist unverzüglich im Sinne von § 160 (3) GWB, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht. Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der Vergabekammer Baden-Württemberg eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 135 (2) GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. siehe §§ 160,161 GWB