Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Complianceservicer Referenznummer der Bekanntmachung: 10722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aa1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Complianceservicer
Die EAA sieht in ihrem strategischen Zielbild zur Optimierung und Fokussierung ihres Betriebsmodells vor, die in- und externen Anforderungen an die Leistungserstellung auf ein erforderliches Maß zu reduzieren, die EAA
auf wesentliche Funktionen zurück zu bauen und die übrigen Leistungen bei spezialisierten Dienstleistern zu möglichst variablen, vom tatsächlichen Portfolio abhängigen Kosten zu beziehen (stück- oder nominalbasiert; in EURO). Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Erbringung der folgenden Services nach dem GWG:
(1) KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der Verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG und
(2) Monitoring in Form eines nachgelagerten Geschäftspartner- und Transaktionsmonitorings.
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
(1) KYC-Services
• Neukundenprüfung nach § 10 (3a), § 10 (1) Nr. 1-4 GWG
• Bestandskundenprüfung (Rolling Review) gem. § 10 (3a) GWG, § 10 (1) Nr. 1-4 GWG
• Verstärkte Sorgfaltspflichten gem. § 15 GWG
• Informationsbeschaffung und elektronische Datenbank
(2) Monitoring: Sog. Nachgelagertes Geschäftspartner- und Transaktionsmonitoring
(3) Unterstützungs- und Zulieferleistungen (anlassbezogen und sofern im Einzelfall notwendig)
Die EAA befolgt die MaRisk. Daher muß die Leistungserbringung und der Vertrag mit dem Auftragnehmer den Vorgaben der MaRisk (AT 9) entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceroptimierung/ Effizienzprogramm - Complianceservicer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronberg im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.accenture.com/de-de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de