Projektmanagement IZ Green Tech Referenznummer der Bekanntmachung: IZ_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement IZ Green Tech
Ausschreibungsgegenstand sind Projektmanagementleistungen für die Stadt Mannheim im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung des Neubaus des Innovationszentrums Green Tech (IZ Green Tech) in Mannheim.
Mannheim
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen zur Realisierung des Neubaus des Innovationszentrums Green Tech (IZ Green Tech) auf dem Gelände des MAFINEX (Julius-Hatry-Straße 1, Mannheim) für die Stadt Mannheim - Fachbereich Wirtschafts- und Strukturförderung (FB 80). Die Realisierung bedarf einer Zuwendung im Rahmen des EU-Förderprogramms RegioWIN /EFRE 2021-2027.
Die Projektmanagementleistungen umfassen Grundleistungen sowie Besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie Leistungen der Projektleitung für die Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereich A bis E gemäß der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Aufl., Stand März 2020 nebst AHO Nr. 19, 2018.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) umfasst die Projektstufen "Projektvorbereitung", "Planung" und "Ausführungsvorbereitung" (teilweise). Soweit einzelne Grundleistungen / Besondere Leistungen aus der Projektstufe "Ausführungsvorbereitung" systematisch zu den HOAI-Leistungsphasen 6 und 7 des interdisziplinären Planungsteams gehören, sind sie nicht Gegenstand der Bearbeitungsstufe I, sondern der Bearbeitungsstufe II. Die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) erfasst danach die Projektstufen "Ausführungsvorbereitung" (teilweise), "Ausführung" und "Projektabwicklung".
Die Projektrealisierung ist abhängig von der Projektbezuschussung durch die EU und das Land Baden-Württemberg aus RegioWin / EFRE 2021-2027-Mitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJRPRT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.