Externe Unterstützung Qualitätssicherung Software bei betriebsnahen IT-Projekten (Softwaretesting)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bafin.de/dok/7845914
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Unterstützung Qualitätssicherung Software bei betriebsnahen IT-Projekten (Softwaretesting)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten und produktiven IT-Verfahren durch Dienstleister mit besonderer Expertise im Bereich Testen von Software (insb. Testmanagement, Testprozessverwaltung, Testfallerstellung und Testautomatisierung). Ziel ist es, durch die Fortentwicklung und den Ausbau bereits vorhandener Technologien (Software-Suite Andagon Aqua und Ranorex) automatisierte Testverfahren für die Qualitätssicherung von Software zu etablieren.
Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Bonn
Es soll eine Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Softwaretesten geschlossen werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst das Testen unterschiedlicher Software mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:
1. Testmanagement (Fortentwicklung und Verbesserung der Testmanagementprozesse; Testautomatisierung und Monitoring; Qualitätssicherung mit sehr hoher Detailgenauigkeit und Präzision; Durchführung von funktionalen und nicht-funktionalen Tests [z.B. Performance- und Sicherheitstest] zur Validierung der Anforderungen und der Integration in bestehende Systemumgebungen; Fehlererkennung und Analyse aufgedeckter Softwarefehler; Analyse von Abweichungen von Testfällen im Rahmen der Testautomatisierung; Analyse von Abweichungen von Soll/Ist- oder Soll/Soll-Vergleichen; Klärung von Abweichungen und Risikoabschätzung mit Vertretern des IT-Referates der Auftraggeberin).
2. Testprozessverwaltung (Pflege und Anpassung bestehender End2End-Testautomatisation mit Aqua/Ranorex; Qualitätssicherung von Testablaufspezifikationen im Hinblick auf Automatisierbarkeit; Automatisierung von Testfällen mit Aqua/Ranorex; Überwachung von automatisierten Tests; Dokumentation und Auswertung der Testergebnisse).
3. Testfallerstellung (Analyse fachlicher Anforderungen und Ableitung von relevanten Testfällen; Erstellung Testdesignspezifikationen und Testablaufspezifikationen; Erstellung Testsuiten für Regressionstests, Lasttests und Performancetests).
Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen auf Abruf. Der Abruf erfolgt über einzelvertragliche Beauftragung (EVB-IT-Dienstleistungsverträge).Die Obergrenze des Auftragsvolumens für die angestrebte Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2025 ist auf eine Gesamthöhe von 1.900 Personentage festgelegt. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, jährlich ein bestimmtes Auftragsvolumen abzurufen.
Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Es wird gemäß § 118 GWB vorausgesetzt, dass mindestens 30 Prozent der im Unternehmen des Auftragnehmers Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig, weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der Auftrag ist nach § 118 GWB Inklusionsbetrieben vorbehalten. Die Aufgabenstellung eignet sich für Menschen, die neben der entsprechenden fachlichen Qualifikation eine besondere Befähigung für das Erbringen von IT-Dienstleistungen wie Softwaretesten aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten auf dem neurodivergenten Spektrum haben. In Vorbereitung auf die Beschaffung wurde eine europaweite Markterkundung durchgeführt. Anhand zuvor festgelegter Anforderungen zur Durchführung des Auftrags und zu den für die Auftragserfüllung erforderlichen Qualifikationen der IT-Consultants (neben bestimmten fachlichen und persönlichen Kompetenzen erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache) wurden die für diese hochspezialisierte IT-Dienstleistung in Betracht kommenden Inklusionsbetriebe geprüft und bewertet. Es hat sich gezeigt, dass in Europa mehrere Sozialunternehmen ausschließlich Menschen auf dem neurodivergentem Spektrum als Mitarbeiter (IT-Consultants) auf diesem Spezialgebiet beschäftigen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwaretesten anbieten. Allerdings ist die auticon GmbH derzeit der einzige behördlich zertifizierte Inklusionsbetrieb, der die gewünschte IT-Dienstleistung in Deutschland anbietet und erbringt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://auticon.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bafin.de/