ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 145-29 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 NT 145-29
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-29 Zusammenstellung des Mehraufwands gegenüber den geschätzten Mengen in der Vertragsfortschreibung:
Ein Teil der hier im Nachtrag 145-29 abzurechnenden Mehrmengen bezieht sich auf 6 Umweltgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsstudie, Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan,
Vogelschutzverträglichkeitsstudie und Erstellung einer FFH-Ausnahmeprüfung (Anhang 6 Punkt 12)). Aus der juristischen Prüfung der Unterlagen mit Erkenntnissen aus der jur. Prüfung des PfA 8.4 entstand erheblicher Überarbeitungsbedarf. Dazu kam der
Überarbeitungsbedarf aus der "Vollständigkeitsprüfung" des EBA, denn aus Anpassungen der technischen Planung entstand weiterer Anpassungsbedarf der Umweltplanung. Desweiteren wurde die zwischenzeitlich erfolgte Zusammenfassung zweier FFHGebiete
in ein FFH-Gebiet "Mooswälder bei Freiburg" in die PfU eingearbeitet.
Der Stundenaufwand zur Bearbeitung der komplexen Einwendungen der Naturschutzbehörden und -verbände aus der Offenlage 05.2020 wurde so bei der Vertragsfortschreibung (Anhang 6 Punkt 13) 2016 nicht vorhergesehen.
Der Aufwand zur Bearbeitung der Einträge in das digitale Kompensationskataster wurde 2016 (Anhang 6 Punkt 23), als das bahninterne FINK-System relativ neu war und keine Kalkulationsgrundlagen existierten, zu gering eingeschätzt.
Die "Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Schnittstellenthemen…" wird über die Pos 21 der Anlage 6 der Vertragsfortschreibung NA 145-9 abgerechnet. Die bis zum Stand 31.03.2022 angefallenen Stunden sind nicht mehr vollständig mit dem Budget dieser Position abgedeckt. Der Leistungsbedarf hierfür wurde 2016 zu gering eingeschätzt. Im sehr langen Projektverlauf, welcher 2016 optimistischer gesehen wurde, erhöhten sich die Anfragen an die KGU durch Generalplaner, DB und Behörden über das vorhandene Stundenbudget hinaus.
Der ursprünglich im Jahr 2016 abgeschätzte Bearbeitungsaufwand wird durch die zuvor genannten Tatsachen und Ursachen, auch im Zusammenhang mit verlängerten Projektverlauf, deutlich überschritten. Der zuvor genannte Verfahrensverlauf und dieErgebnisse aus dem bisherigen Verfahren haben diese zusätzlichen Leistungen erst erforderlich gemacht. Somit waren diese Leistungen zum Zeitpunkt der Fortschreibung N145-9 weder vorherzusehen, noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen.