Beschaffung Dieselkraftstoff Referenznummer der Bekanntmachung: EZ 22 L 0402
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wahnbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Dieselkraftstoff
Beschaffung von Dieselkraftstoff für den Wahnbachtalsperrenverband. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe wird im Rahmen von Miniwettbewerben erfolgen. Nähere Informationen zu den Einzelabrufen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Wahnbachtalsperrenverband Siegelsknippen 53721 Siegburg Der Auftraggeber behält sich vor, den Lieferort in den Miniwettbewerben entsprechend zu konkretisieren bzw. anzupassen.
Beschaffung von Dieselkraftstoff für den Wahnbachtalsperrenverband. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe wird im Rahmen von Miniwettbewerben erfolgen. Nähere Informationen zu den Einzelabrufen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTY6DD5UP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.