Armaturen für die Modernisierung der GuD-Anlage HKW-Nord (Los 6) Referenznummer der Bekanntmachung: 7753
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Armaturen für die Modernisierung der GuD-Anlage HKW-Nord (Los 6)
Die Energie – und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (SWB EnW) betreibt am Standort Bonn, Karlstraße 2-6 das Heizkraftwerk Bonn Nord, das im Zeitraum 2009-2013 von einer reinen Gasturbinenanlage zu einem Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) umgebaut wurde. Ergänzt durch das HKW „Süd“ und das HW Bonn-Hardtberg versorgt die GuD-Anlage „Nord“ die Stadt Bonn mit Strom und Fernwärme aus der Kraft- Wärme-Kopplung.
Die SWB EnW nimmt derzeit verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung an dem GuD-Kraftwerk Bonn Nord vor. Im Zuge der geplanten Modernisierung wird jetzt das Los 6 „Armaturen“ ausgeschrieben. Die Gasturbinenanlage mit Generator ist vergeben.
Bonn
Gegenstand der jetzigen Ausschreibung sind die Planung, Herstellung und Lieferung von Armaturen für das Gas- und Dampfturbinenkraftwerk. Der Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen:
die komplette Detail- und Terminplanung,
die Auslegung, Berechnung, Konstruktion,
die Herstellung / Montage in den Werkstätten,
die Erstellung aller für Planung, Freigabe, Bestellung notwendigen Unterlagen,
die Prüfung und Freigabe der durch den Bauplaner erstellten Baupläne,
alle vereinbarten Prüfungen, Testläufe, Abnahmen der Komponenten,
die Lieferung,
den Transport frei Verwendungsstelle,
die Entladung, Entsorgung von Verpackungen,
Rufbereitschaft (24/7) bzw. Vor- Ort- Einsatz während Inbetriebsetzung und Probebetrieb,
die vollständige Dokumentation mit den erforderlichen Planungsunterlagen für Betrieb, Wartung und Instandhaltung, in deutscher Sprache, einschl. DGRL- Zertifikaten, Bescheinigungen, Gefahrenanalysen, CE- Kennzeichnung usw.,
Erstellung der Unterlagen für das Betriebshandbuch sowie für die komplette betriebs-technische Dokumentation,
Nachweis der vertraglich zugesicherten technischen Eigenschaften.
Die Rohrleitungsanschlüsse an den Liefergrenzen sind hinsichtlich Lage der Anschlüsse, Anzahl, Bemessung, Werkstoffe, Ausführung, zulässige Kräfte und Momente, Wärmedehnungen und Verschiebungen zwischen AN und Planer/ AG sowie den AN der anderen Lose abzustimmen.
Erstellung Schmiermittelliste, Hebezeugkonzept, Instandhaltungskonzept, Ersatz- und Verschleißteillisten.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Für die Teilnahme des Armaturenherstellers am Probebetrieb ist als Option ein Tagessatz anzugeben. Die Notwendigkeit der Teilnahme wird armaturenspezifisch von SWB EnW festgelegt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt TW 3 der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensinformationen:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform Subreport durchgeführt.
Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline [gelöscht]. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über die unter Ziff. I.3) genannten Internetadresse zur Vergabeplattform.
2. Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige Anpassungen der Unterlagen) erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform Subreport.
3. Angebote können nur elektronisch unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse innerhalb der jeweils vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass SWB EnW keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Soweit SWB EnW Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und die erklärende Person ist anzugeben.
5. SWB EnW ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bereitstellung von Elektrizität und Fernwärme. Das Verfahren unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB; SektVO) noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch sollen Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der SektVO wie ein Offenes Verfahren gestaltet. SWB EnW bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der SektVO. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen von SWB EnW, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze.
6. SWB EnW behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihr angemessen erscheinender Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch und können auf das Nachfordern nicht vertrauen; bei der Angebotserstellung ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
7. Fragen sind ausschließlich per E-Mail über die Vergabeplattform zu stellen.
Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bieterfragen werden spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Bitte richten Sie deswegen Ihre Fragen bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist. Antworten werden grundsätzlich an alle Bieter weitergeleitet.
8. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; SWB EnW behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern. SWB EnW kann Ausnahmen zulassen.
9. Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben, der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, des Staates in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßgaben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
10. SWB EnW behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
11. Durch die Abgabe seines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. SWB EnW seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Einschätzung der EnW haben und das GWB für anwendbar halten, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax +49 221-147 2889.
SWB EnW weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die dann bestehende Rügeobliegenheit der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.