S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59634
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
S21, PFA 1.1 - Bonatzbau, RV Zugangs- und Inspektionskonzepte
Rahmenvereinbarung Zugangs- und Inspektionskonzepte
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 1:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Anlage 2:
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Anlage 3:
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Anlage 4:
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Anlage 5:
Referenzliste über vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre, mindestens 3 Projekte mit Planungsleistungen für Schienenverkehrsprojekte/Verkehrsstationen in der Phase Rohbau/KIB mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung und Angaben zu Art und Umfang der Leistung. Angabe des PL/Ansprechpartners beim AG.
Mindest-Investsumme >50 Mio €; Mindestauftragswert der Planungsleistungen > 100 T€ (Summe)
Anlage 6:
Projektleiter: Nachweis über mind. 15 Jahren Berufserfahrungen in der Projektleitung,
mind. 3 Referenzprojekte in Verkehrsstationen oder öffentlichen Bereichen
Anlage 7:
stellvertretender Projektleiter: Nachweise: mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der stellvertretender Projektleitung, mind. 1 Referenzprojekt in Verkehrsstationen oder öffentlichen Bereichen
Anlage 8:
Übergabe eines Projektorganigramm
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.