Generalplaner, Brandschutzsanierung und Revitalisierung T1 Ebene -1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner, Brandschutzsanierung und Revitalisierung T1 Ebene -1
Im Terminal 1 soll die Ebene -1 vollständig brandschutztechnisch saniert und revitalisiert werden.
Für diese Planungsaufgabe wird ein Generalplaner für die Leistungsbilder Objektplanung gemäß §34 HOAI 2021 und ein Planer der technischen Gebäudeausrüstung §55 HOAI 2021 jeweils für die Leistungsphasen 1-8 gesucht.
Auf der Ebene -1 befinden sich diverse Büroräume, sowie Lagerräume, die in drei Bauabschnitten brandschutztechnisch saniert und revitalisiert werden, dabei erfolgt je Bauabschnitt eine Raumweise (je Bauabschnitt maximal 2 Räume parallel) Sanierung. Stellenweise wurden Flurbereiche bereits saniert. Die Flurbereiche weisen eine sehr hohe Installationsdichte auf. Zudem sind durch vorherige Maßnahmen bereits Teilabschnitte saniert worden. Dies muss in der Planung berücksichtigt werden.
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn.
Die Planungsaufgabe erfasst die vollständige Erbringung der Planungsleistungen Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung (KG 300 und 400) in den Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI 2021. Im Einzelnen sind in Brandschutzsanierung und Revitalisierung T1 Ebene -1 u.a. folgende Aufgabenstellungen über alle Planungsphasen abzuarbeiten. Die beschriebenen Maßnahmen können sich im Zuge der weiteren Planung noch erweitern und sind entsprechend durch den Planer eigenverantwortlich fortzuschreiben und zu berücksichtigen.
KG 300 unter anderem:
- Trockenbauarbeiten
- Malerarbeiten
- Fußbodenbelags- und Fliesenarbeiten
- Baulicher Brandschutz
- Baureinigung
- Rohbauarbeiten
- Schlosserarbeiten
- Umzugskosten
- Schließanlage
KG 400 unter anderem:
- Brandmeldeanlage
- ELA
- Sicherheitsbeleuchtung
- Beleuchtungsanlagen
- Trinkwasseranlagen
- Stark- und Schwachstromanlagen
- technischer Brandschutz zu den oben genannten Themen nach Leitungsanlagenrichtlinie
- Heizungsanlagen
- Lüftungsanlagen
- Gebäudeautomation
- Fluchtwegtechnik
- Sprinkleranlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu a) Dabei muss der Mindestumsatz pro Jahr [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen, bezogen auf die hier ausgeschriebene Leistung.
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bewerbers) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bewerbers) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
c) Eigenerklärung zum Leistungsverzeichnis Punkt „1.1.1 Allgemeine Beschreibung“:
- dass die Projektsprache Deutsch ist und mindestens zwei Ansprechpartner die Sprache Deutsch in Wort und Schrift beherrschen
- sich mit den in Nordrhein-Westfalen geltenden Baurechtsnormen auszukennen und wissen diese anzuwenden
- dass der Projektleiter einen Qualifikationsnachweis als Brandschutzsachverständiger nachweisen kann;
d) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
zu b) Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (gewerbliche Arbeitnehmer und technische Angestellte) im bewerbungsspezifischen Bereich (Planung und Objektüberwachung Brandschutzsanierung und Revitalisierung) muss mindestens 5 Mitarbeiter betragen;
zu d) Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund erfolgloser Erstausschreibung - siehe dazu Veröffentlichungen unter https://ted.europa.eu/TED, 2022/S 062-164461 und 2022/S 098-272573 - erfolgt diese neue Veröffentlichung mit abgeschwächtem Kriterium bezogen auf den Mindestumsatz im Punkt III.1.2).
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH freut sich über die Abgabe eines Teilnahmeantrages zum unter Punkt IV.2.2) genannten Termin.
Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail:[gelöscht] . Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.