Neubau Gebäude für Forschung und Lehre, Bielefeld Mitte Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020M18-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/2306
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikumbielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gebäude für Forschung und Lehre, Bielefeld Mitte Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten, 3000m³ Erdarbeiten Kl. 3-5, 700m³ Mineralgemisch, 1100m² Geotextil, 850m³ Beton der Fundamente, Sohlen, Decken, Wände, 120to Baustahl, Gerüstbau, Einbauteile, Entwässerung
3000 m3 Erdarbeiten Kl. 3-5
700 m3 Mineralgemisch
1100 m2 Geotextil
850 m3 Beton der Fundamente, Sohlen, Decken, Wände
120 to Baustahl
Gerüstbau
Einbauteile
Entwässerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gebäude für Forschung und Lehre, Bielefeld MitteRohbauarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung der Bauleistung ist aufzuheben, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Das günstigste Angebot liegt 70 % über der veranschlagten Auftragssumme (brutto)
Es wird eine "Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe" unter Berücksichtigung der Bieter aus diesem Verfahren durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html