Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER, Rahmenvertrag vom 01.05.2022 bis 30.04.2026 für die Lose 15, 31 Referenznummer der Bekanntmachung: 10286130-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER, Rahmenvertrag vom 01.05.2022 bis 30.04.2026 für die Lose 15, 31
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Wurm unterhalb Europaplatz und Haarbach in der Stadt Aachen
Wurm unterhalb Europaplatz und Haarbach in der Stadt Aachen
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Wurm oberhalb Europaplatz im Bereich der Stadt Aachen
Wurm oberhalb Europaplatz im Bereich der Stadt Aachen
Gewässerunterhaltungsarbeiten im Verbandsgebiet
Mäh- und Räumarbeiten, Sonstige Unterhaltungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
§15 VgV Absatz 3
Unter der Ausschreibung (10286130) ist kein wertbares Angebot eingegangen. Der Auftrag muss zwingend zum 01.05.2022 vergeben sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wurm unterhalb Europaplatz und Haarbach in der Stadt Aachen Los-Nr.: 15 II.2.2)
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wurm oberhalb Europaplatz im Bereich der Stadt Aachen
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYJJW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]