Schirmmütze blau/ Schirmmütze weiß Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.26 - 0014/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schirmmütze blau/ Schirmmütze weiß
Schirmmütze blau, Schirmmütze weiss
und Ersatzteile (Mützenbänder, Splintknöpfe, Mützenabzeichen, Kokarden)
Bundespolizei Versandlager Hundstadt - 61279 Grävenwiesbach
Mindestabnahmemenge (= Festbestellmenge):
- 6.600 Stück Schirmmütze blau (inkl. 2 Splintknöpfen schwarz)
- 7.700 Stück Schirmmütze weiss (inkl. 2 Splintknöpfen schwarz)
- 14.300 Stück Mützenbänder (in drei Farben aufgeteilt)
- 9.000 Stück Splintknöpfe (in drei Farben aufgeteilt)
- 500 Stück Mützenabzeichen (Stern mit Bundesadler)
- 500 Stück Kokarde
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus der Rahmenvereinbarungen für die Jahre 2022 - 2025 (ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers):
- 25.000 Stück Schirmmütze blau
- 30.000 Stück Schirmmütze weiss
- 30.200 Stück Splintknöpfe
- 62.000 Stück Mützenbänder
ergibt die Höchstmengen:
- 31.600 Stück Schirmmütze blau
- 37.700 Stück Schirmmütze weiss
- 39.200 Stück Splintknöpfe
- 76.300 Stück Mützenbänder
- 500 Stück Mützenabzeichen (Stern mit Bundesadler)
- 500 Stück Kokarde
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Muster einzureichen:
*Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Zertifikaten, Material Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers.
*Angebotsmuster anfertigen und fristgerecht auf dem Postweg einreichen:
- zwei Stück Schirmmütze blau in Größe 57
- zwei Stück Schirmmütze weiss in Größe 57
sowie 1 Set Mützenbänder (bestehend aus einem blauen, einem silbernen und einem goldenen Mützenband) und 1 Set Splintknöpfe (zwei schwarze, zwei silberne, zwei goldene Splintknöpfe)
*Mit dem Angebot ist die Anlage Eigenerklärung zu den ergänzenden Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO" auszufüllen und einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.