Lieferung von Heizöl für die Autobahnmeistereien Referenznummer der Bekanntmachung: SUW-2022-0019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Heizöl für die Autobahnmeistereien
Lieferung von Heizöl für die Autobahnmeistereien
Niederlassungsgebiet der Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südwest
Lieferung von ca. 215.000 l Heizöl
Die Rahmenvereinbarung kann um ein 1 Jahr verlängert werden.
Die Schätzkosten der Rahmenvereinbarung können um 30% überschritten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B i.V. mit den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de