Lieferung von interaktiven Touch-Displays und Medienmöbel
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.progenius.org
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von interaktiven Touch-Displays und Medienmöbel
Der Auftraggeber beabsichtigt die Klassenräume der Schulen in der Heinrich-Krumm-Straße 4 in 63065 Offenbach und Haardtring 96 in 64295 Darmstadt mit interaktiven Touch-Displays und Medienmöbel auszustatten. Die Lieferung und Montage sowohl der interaktiven Touch-Displays als auch der Medienmöbel soll vom 1. August 2022 bis zum 26. August 2022 erfolgen. Nähere Einzelheiten zum Projekt und den geplanten Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Lose werden grundsätzlich separat vergeben. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag über die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf der Grundlage einer losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Die Bewertung der Loskombination erfolgt dabei durch die Gesamtwertung der erreichten Punkte je Los in den Wertungskriterien („Preis“, „Konzept zur Nutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit“ und „Konzept zur Unterstützung im Betrieb“).
Lieferung und Montage interaktiver Touch-Displays
Heinrich-Krumm-Straße 4 in 63065 Offenbach und Haardtring 96 in 64295 Darmstadt
Das Los 1 hat die Lieferung und Montage der interaktiven Touch-Displays sowohl für die Schule in der Heinrich-Krumm-Straße 4 in 63065 Offenbach (10 Stück) als auch für die Schule Haardtring 96 in 64295 Darmstadt (18 Stück) zum Gegenstand.
Lieferung und Montage Medienmöbel
Heinrich-Krumm-Straße 4 in 63065 Offenbach und Haardtring 96 in 64295 Darmstadt
Das Los 2 hat die Lieferung und Montage der Medienmöbel sowohl für die Schule in der Heinrich-Krumm-Straße 4 in 63065 Offenbach (10 Stück) als auch für die Schule Haardtring 96 in 64295 Darmstadt (18 Stück) zum Gegenstand.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoGund § 21 des SchwarzarbG vorliegen;
4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw.wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
5) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland 6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfache Beteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässig, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bieterergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen einzureichen.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre in Kopie;
2) Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 Geschäftsjahre;
3) Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
(a) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR;
(b) Sach-/Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR;
(c) sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
5) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen einzureichen.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen einzureichen.
1) Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit;
2) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
3) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen,
geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen einzureichen.
Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen nebst Formularen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen. Die Bieter können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 5 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs- und Nachweisbogen vorzulegen.
Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote.
6. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet.
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet.
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Angebot sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebot Lieferung von interaktiven Touch-Displays und Medienmöbel“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
[gelöscht] , Tel.: +49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 7. Juni 2022 (Ortszeit:
20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]