Spracherkennungssystem für das Ortenau Klinikum Referenznummer der Bekanntmachung: Frau Huber
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spracherkennungssystem für das Ortenau Klinikum
Spracherkennungssystem für das Ortenau Klinikum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Spracherkennungssystem für das Ortenau Klinikum
Die Auswahl der Teilnehmer für den Teil 2 des Teilnahmewettbewerbs erfolgt bei mehreren Bewerbern über ein Punktesystem. Dabei müssen die Mindestkriterien von allen erfüllt werden. Die genauen Kriterien, sowie deren Wertung entnehmen Sie dem Anschreiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
2. Umsatz im Bereich Spracherkennung in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 jeweils größer 1,0 Mio. Euro
3. Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder gleichwertige Sicherheit i. H. v. mindestens des aus Sicht des Anbieters zu erwartenden 1,5 fachen Projektpreises
4. Anzahl Mitarbeiter deutschsprachig im Bereich Spracherkennung (Entwicklung, Support, Implementierung, Vertrieb, Projektleitung etc.) >15
5. Anzahl der Krankenhauskunden (IK-Nummern) im Bereich der Spracherkennung in Deutschland größer 5
6. Mindestens 1 realisiertes oder in bestätigter Umsetzung befindliches Referenzkrankenhaus in Deutschland in den Jahren 2017 - 2022 mit der Spracherkennungssoftware im Produktivbetrieb, die der Bewerber anbieten will, in Einrichtungen mit einer Integration oder HL7-Schnittstelle mind. Inhalte aus Sicht der Spracherkennung Patientendaten in sowie Direktspracherkennung in das Krankenhausinformationssystem (NEXUS-KIS oder anderes KIS) inkl. Sprachsteuerung in Dokumenten des Krankenhausinformationssystems. Es ist die Softwarebezeichnung sowie Referenz mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer anzugeben.
7. Nutzungsmöglichkeit von iPhones und iPads für die Spracherkennung mit der angebotenen Lösung
8. Spracherkennung für Krankenhäuser, Spracherkennungsengine betrieben durch den Anbieter in einer Cloud (Cloud-Lösung nicht on Prem beim Auftraggeber)
9. Applikationssoftware und Support in deutscher Sprache sowie Betreuung / Support aus Deutschland
10. Der Anbieter muss im Besitz der Applikationssoftware und des Quellcodes der Spracherkennungsengine sein, damit er in der Lage ist, eine Vornahme etwaiger erforderlicher Änderungen ausführen zu können.
11. Eigenerklärungen zu §§ 123, 124, 125 GWB und Antikorruptionserklärung
12. Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate
13. Aktueller Nachweis oder Erklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet ist
14. Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist bzw. eröffnet werden soll (nicht älter als 6 Monate)
15. Nachweis oder Erklärung der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 128 GWB
16. Support durchgängig in deutscher Sprache
17. BAS-Zertifikat (Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)) eines wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiters des Anbieter ist gegeben und beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.