SPNV Vermarktung Referenznummer der Bekanntmachung: BV22045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV Vermarktung
Gegenstand der Vergabe ist die Entwicklung der kreativen Grundausrichtung und Kommunikationsleitlinie des VRR sowie von Maßnahmen für den SPNV im Bereich der Basis-/Imagekampagne, Absatzwerbung und Verkaufsförderung als Hauptagentur für die Jahre 2023 bis 2025.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1 45879 Gelsenkirchen
Gegenstand der Vergabe ist die Entwicklung der kreativen Grundausrichtung und Kommunikationsleitlinie des VRR sowie von Maßnahmen für den SPNV im Bereich der Basis-/Imagekampagne, Absatzwerbung und Verkaufsförderung als Hauptagentur für die Jahre 2023 bis 2025.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit um 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
- Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt.
- Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssummen gelten für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
- Erklärung, dass das Unternehmen die Bestimmungen der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung sind demnach bis auf Weiteres Auftragsvergaben an russische Unternehmen oder an Unternehmen mit einem Bezug zu Russland verboten. Dies gilt auch für eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferant oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren (wie in der Leistungsbeschreibung beschriebenen) Marketingleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021)
- Kurzdarstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben
- Hauptfirmensitz und alle Niederlassungen/Standorte
- Geschäftstätigkeit
- Mitarbeiterzahl
- Mitarbeiterstruktur
- Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit
1. Angaben zu den Projektmitarbeitern:
a. Angabe des Namens
b. Angabe ihrer beruflichen Qualifikation
c. Angabe ihres beruflichen Werdegangs
d. Angabe ihrer jeweiligen Aufgabe bei der Projektdurchführung
2. Darstellung der Erfahrung mit Krisenkommunikation
3. Erfahrung mit Großprojekten vergleichbar mit Infrastrukturmaßnahmen im SPNV
4. Darstellung der Erfahrung in Bezug auf die Mediaplanung mit dem Fokus auf regionale/lokale Besonderheiten
5. Darstellung der Erfahrung Monitoring und Reporting von Kampagnen
6. Vorlage einer Kundenliste der letzten drei Jahre mit Angabe von Ansprechpartnern und mit Kennzeichnung, in welchen Bereichen (Werbung, Verkaufsförderung, andere) für diese Kunden gearbeitet wurde.
7. Darstellung der Erfahrungen in der Ausübung der Funktion einer Leitagentur (vor allem strategische und gestalterische Ausrichtung und Koordination von Werbung und Verkaufsförderung).
Bewertung Punkt 1.-7.: Vorgelegt und den Anforderungen entsprechend ja/nein (K.O.-Kriterium)
8. Referenzen: Der Bewerber legt insgesamt drei Referenzen (I.-III.) vor. Pro Referenz ist maximal ein Beispiel zum Nachweis der Erfahrungen und des Könnens bzw. des fundierten Wissens des Bewerbers zu den mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Projekten vorzulegen:
I. Kampagne im SPNV/ÖPNV-Bereich (strategische Herleitung, Mediaeinsatz)
II. Kampagne sonstige Branche/nicht SPNV/ÖPNV (strategische Herleitung, Mediaeinsatz)
III. Konzeption und Umsetzung Presse-/Meinungsbildner Events (Vorbereitung von Pressekonferenzen, Medienkooperationen, Zusammenarbeit mit Meinungsbildnern, Influencern u. ä.)
Es sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name und Anschrift des jeweiligen - öffentlichen oder privaten - Auftraggebers der Referenzleistung,
- Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang: Hierzu werden die Bewerber aufgefordert, die Werbe-Konzepte, die sie für andere Kunden angefertigt haben, hinsichtlich des strategischen Aufbaus sowie des Medieneinsatzes kurz zu erläutern (max. eine DIN A4-Seite je Kampagne zzgl. Abbildungen),
- Leistungszeitraum,
- Angabe eines Ansprechpartners für evtl. Rückfragen beim Referenzauftraggeber.
Alle vorgelegten Referenzen müssen aus den Jahren 2019 bis 2022 stammen, ältere Referenzen werden nicht bewertet.
Bewertung Punkt 8. Referenzen: Alle Referenzen müssen zwingend die o. g. Angaben enthalten. Beurteilt wird die inhaltliche Übereinstimmung der Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung. Alle Referenzen werden zu gleichen Teilen gewertet.
Alle geforderten Daten (z. B. Referenzen und Ausführungen) sind als Anlage beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCD43Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.