Brandschutz - und Innensanierung der Bestandsgebäude des Mildred-Scheel-Berufskolleg in Solingen - Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: V22/23-2/186
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutz - und Innensanierung der Bestandsgebäude des Mildred-Scheel-Berufskolleg in Solingen - Generalplaner
Die Stadt Solingen beabsichtigt die Brandschutz / Innensanierung der Bestandsgebäude
A und B des Mildred-Scheel-Berufskollegs. Das Berufskolleg besteht aus den Gebäudeteilen A, B und C.
Bei dem Gebäude C handelt es sich um einen Neubau, welcher bis ca. Ende 2022 fertiggestellt wird. Für die Bestandsgebäude A und B werden die gegenständlichen Maßnahmen des Vergabeverfahrens erforderlich. Das Schulgebäude A besteht aus 6 Ebenen, welche jeweils eine Grundfläche von ca. 750 m² aufweisen. Das Gebäude hat insgesamt somit eine Grundfläche von ca. 4.500 m². Das Schulgebäude B besteht aus 5 Ebenen, mit jeweils ca. 600 m² Grundfläche. Somit weist dieses Gebäude insgesamt eine Grundfläche von ca. 3.000 m² auf. Neben der Abarbeitung der brandschutztechnischen Mängel i. B. der Rettungswege erfolgen im Rahmen der Erneuerung der Leitungsnetze Heizung / Sanitär / Elektro auch eine Erneuerung der abgehängten Decken (neue Beleuchtung) sowie eine Neuplanung / Erneuerung der WC-Bereiche. Die Baukosten (KG 300 – 400) liegen bei ca. 3.821.962 € brutto.
Die Stadt Solingen beabsichtigt die Brandschutz / Innensanierung der Bestandsgebäude
A und B des Mildred-Scheel-Berufskollegs. Das Berufskolleg besteht aus den Gebäudeteilen A, B und C.
Bei dem Gebäude C handelt es sich um einen Neubau, welcher bis ca. Ende 2022 fertiggestellt wird. Für die Bestandsgebäude A und B werden die gegenständlichen Maßnahmen des Vergabeverfahrens erforderlich. Das Schulgebäude A besteht aus 6 Ebenen, welche jeweils eine Grundfläche von ca. 750 m² aufweisen. Das Gebäude hat insgesamt somit eine Grundfläche von ca. 4.500 m². Das Schulgebäude B besteht aus 5 Ebenen, mit jeweils ca. 600 m² Grundfläche. Somit weist dieses Gebäude insgesamt eine Grundfläche von ca. 3.000 m² auf. Neben der Abarbeitung der brandschutztechnischen Mängel i. B. der Rettungswege erfolgen im Rahmen der Erneuerung der Leitungsnetze Heizung / Sanitär / Elektro auch eine Erneuerung der abgehängten Decken (neue Beleuchtung) sowie eine Neuplanung / Erneuerung der WC-Bereiche. Die Baukosten (KG 300 – 400) liegen bei ca. 3.821.962 € brutto.
Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in
der EU-Bekanntmachung und im Teilnahmeantrag benannten
Mindestkriterien und geforderten Unterlagen (vgl. Anlage 02).
Der Auftraggeber behält sich vor fehlende oder unklare
Nachweise oder Eintragungen nachzufordern bzw. aufzu-
klären. Eine Pflicht hierzu besteht indes nicht.
Sollten mehr als die in der EU-Bekanntmachung vorgesehenen
Büros (max. 3 – 8) ihre Eignung für das Verhandlungs-
verfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der
eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß
der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl.
Anlage 03) und den Erläuterungen im Formblatt Nr. 06 des
Teilnahmeantrags (vgl. Anlage 02). Die erforderlichen Anga-
ben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den
Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben.
Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den
Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs erstellt. Die Bewerber,
welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden,
erhalten diesbezüglich – nach erfolgter Auswertung – umge-
hend eine Mitteilung.
Auf die mögliche Bildung und Beteiligung von Bewerberge-
meinschaften am Verfahren wird explizit hingewiesen. Bewer-
bergemeinschaften werden – sofern möglich und wertungs-
technisch sinnvoll – in Summe gewertet.
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch zwecks Auswahl
der Bieter für das Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen – durch die Bildung eines
arithmetischen Mittelwertes je Leistungsbild berücksichtigt. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl
an Referenzen, führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Die beilie-
gende Wertungsmatrix (vgl. Anlage 03) ist hierbei zu beachten.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vergleichbare
Leistungen gewertet, die bis zu fünf Jahre, gerechnet von der Frist zur Einreichung der Teilnahmean-
träge zurückliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die Leistungen der Objektplanung und der Tech-
nischen Ausrüstung ein gemeinsames Referenzprojekt angegeben werden kann. Dies ist je-
doch nicht zwingend erforderlich. Die Referenzen können auch nach Leistungsbereichen ge-
trennt in verschiedenen Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Leistungserbringung der zur Wertung eingereichten Referenzprojekte muss abgeschlossen sein
oder es muss nachgewiesen werden können, dass die Leistung bis zum Vertragsschluss erbracht wird.
Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können bis zu der Leistungsphase gewertet werden, die
gem. Formblatt 06.1 abgeschlossen ist.
Die Angaben zu den einzureichenden Referenzen sind in die entsprechenden Formblätter einzutragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft
beim angegebenen Auftraggeber auf Plausibilität zu überprüfen.
Wertung:
Vergleichbare Referenzen
1. Referenz in dem Bereich "Objektplanung Gebäude":
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: 25 Punkte
Art der Leistung: 20 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: 20 Punkte
Höhe des Bauvolumens: 4 Punkte
= Zwischensumme Referenz 1 - "Objektplanung Gebäude: 69 Punkte
1. Referenz in dem Bereich "Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)" :
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: 10 Punkte
Art der Leistung: 12 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Anlagengruppen: 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: 20 Punkte
Höhe des Bauvolumens: 4 Punkte
= Zwischensumme Referenz 1 - "Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)": 52 Punkte
1. Referenz in dem Bereich "Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)":
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: 10 Punkte
Art der Leistung: 12 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Anlagengruppen: 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: 20 Punkte
Höhe des Bauvolumens: 4 Punkte
= Zwischensumme Referenz 1 - "Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)": 52 Punkte
Gesamtsumme: 173 Punkte
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
1. Stufe: LPH 3
2. Stufe: LPH 5 – 8 (Optional: LPH 9)
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS)
1. Stufe: LPH 2 – 3
2. Stufe: LPH 5 – 8 (Optional: LPH 9)
Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den
beiden nachfolgenden Absätzen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Leistungsphase 3 für
die Leistungsbilder „Objektplanung Gebäude“ und „Fach-
planung Technische Ausrüstung“ als 1. Stufe beauftragt. Für
das Leistungsbild „Fachplanung Technische Ausrüstung
(HLS)“ wird zusätzlich die LPH 2 mit der 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 5 – 8 und optional die
Leistungsphase 9 für die „Objektplanung Gebäude“ und
„Fachplanung Technische Ausrüstung“ werden als 2. Stufe
durch ein separates Auftragsschreiben des Auftraggebers
beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der
optionalen stufenweisen Leistungen (alle Leistungen nach den
LPH 2 - 3) zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung
weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der
stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine
Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen
gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Die Planung der Sanierungsmaßnahme soll unmittelbar nach
der Beauftragung beginnen. Die Umsetzung der Maßnahmen
ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren abzubrechen und die Ausschreibung aufzuheben, z. B. wenn ein Aufhebungsgrund gemäß VgV besteht oder ein wirtschaftliches Ergebnis nicht erreicht werden kann.
Wertung in der Angebotsphase:
Einfache Richtwertmethode
Die einzelnen Bewertungen und die Gesamtbewertung werden kaufmännisch auf zwei Dezimalkommastellen gerundet.
Zwecks Angabe der Zuschlagskriterien in der EU-Bekanntmachung wurden die Bewertungspunkte der Wertungsmatrix für die Verhandlungsphase in Prozentwerte umgerechnet. Hierdurch ergibt sich bei kaufmännischer Rundung auf zwei Dezimalkommastellen in Summe eine Rundungsdifferenz i. H. v. 0,02 %.
In den Verhandlungsgesprächen ist die gem. Anlage 05 geforderte Mindestpunktzahl durch den Bieter zu erreichen. Die Mindestpunktzahl stellt für die Qualitätsmerkmale die Grenze der Wirtschaftlichkeit dar. Ein Unterschreiten der Mindestpunktzahl führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1)
Auszug Handels- bzw. Berufsregister:
Bei registrierten Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Handelsregisterauszug, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen.
Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
2)
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber verpflichtet sich – spätestens im Auftragsfall - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem
Auftrag unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und nachfolgender Maßgabe zu
unterhalten:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden: 2,0 Mio. €
Für Sonstige Schäden 2,0 Mio. €
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.
(Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat).
3)
Nachweis über den Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz netto jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), nachzuweisen mittels Formblatt 03 der Vergabeunterlagen.
4)
Umsatz Leistungsbild „Objektplanung Geb.":
Erklärung über den Umsatz (netto) für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2019, 2020, 2021. Mindestens 300.000 € netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021); nachzuweisen mittels Formblatt 03 der Vergabeunterlagen.
5)
Umsatz Leistungsbild „Fachplanung Technische Aus.":
Erklärung über den Umsatz (netto) für das Leistungsbild „Fachplanung Technische Ausrüstung“ die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, für die Jahre 2019, 2020, 2021. Mindestens 400.000 € netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021); nachzuweisen mittels Formblatt 03 der Vergabeunterlagen.
siehe Angaben zuvor.
6)
Nachweis der Eignung der techn. Leitung:
Der Nachweis der fachlichen Eignung des / eines Büroinhabers / Geschäftsführers ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten-/Ingenieurkammer zu führen. Nachweis in Kopie dem Teilnahmeantrag beizufügen.
7)
Nachweis der Bauvorlageberechtigung:
Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hierbei ist die Bauvorlageberechtigung des Büro-Inhabers/ -Geschäftsführers oder Projektleiters erforderlich.
8)
Nachweis des Personalbestandes:
Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021), maßgeblich sind fest angestellte Vollzeitäquivalente (40h/ Woche), inkl. Büro-Inhaber/ -Geschäftsführer; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen.
Mittelwert (min. 4 Personen);
nachzuweisen mittels Formblatt 04 der Vergabeunterlagen. Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet.
9)
Nachweis der Eignung „technische Eignung“:
Die hier aufgeführten Anforderungen werden im Auftragsfall benötigt. Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 007–2013)
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- GAEB Standard 1990
- StLB-Bau mit Texten für die gegenständlichen Planungsbereiche
Nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
10)
Referenzen:
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vergleichbare
Leistungen gewertet, die bis zu fünf Jahre, gerechnet von der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückliegen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die Leistungen der Objektplanung und der Technischen Ausrüstung ein gemeinsames Referenzprojekt angegeben werden kann. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Referenzen können auch nach Leistungsbereichen getrennt in verschiedenen Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen für das nachfolgende Leistungsbild in Summe
mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
1. Eine Referenz für „Objektplanung Gebäude“
- Eine vergleichbare Leistung im Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ für Objekte im Bereich der Brandschutzsanierung gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II und mit der Erbringung mind. der Leistungsphasen 3 & 5 – 8 im laufenden Betrieb
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Bauvolumen ≥ 750.000 € netto (Baukosten KG 300-400)
2. Eine Referenz für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ (ELT)
- Eine vergleichbare Leistung für "Anlagengruppe 4" und "Anlagengruppe 5" gem. Anlage 15
Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II und mit der Erbringung mind. der Leistungsphasen
3 & 5 – 8 im laufenden Betrieb
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Bauvolumen (KG 440, 450) ≥ 500.000 € netto
3. Eine Referenz für „Fachplanung Technische Ausrüstung“ (HLS)
- Eine vergleichbare Leistung für "Anlagengruppe 1", "Anlagengruppe 2" und "Anlagengruppe 3"
gem. Anlage 15 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ II und mit der Erbringung mind. der
Leistungsphasen 2 - 3 & 5 – 8 im laufenden Betrieb
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Bauvolumen (KG 410 – 430) ≥ 1.000.000 € netto
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Leistungserbringung der zur Wertung eingereichten Referenzprojekte muss abgeschlossen sein
oder es muss nachgewiesen werden können, dass die Leistung bis zum Vertragsschluss erbracht wird.
Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können bis zu der Leistungsphase gewertet werden, die
gem. Formblatt 06.1 abgeschlossen ist.
Die Angaben zu den einzureichenden Referenzen sind in die Formblätter 06.1 - 06.3 einzutragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft
beim angegebenen Auftraggeber auf Plausibilität zu überprüfen.
11)
Erklärung "Interessen und Beteiligungen", einzureichen mittels Formblatt 07 in den Vergabeunterlagen.
12)
Erklärung „BEWERBER-/ BIETERGEMEINSCHAFTEN“ einzureichen mittels Formblatt 08 in den Vergabeunterlagen
13)
Erklärung Nachunternehmer (je Nachunternehmer) einzureichen mittels Formblatt 09 der Vergabeunterlagen.
14)
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
siehe Angaben zuvor.
§ 75 Vergabeverordnung
Zugelassen ist, wer nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Gemäß Vertragsunterlagen
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.