Freigestellter Schülerverkehr als Durchführung der Beförderung zu verschiedenen Schulen und Einrichtungen des Kreises Mettmann Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2021.12.71.36799
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr als Durchführung der Beförderung zu verschiedenen Schulen und Einrichtungen des Kreises Mettmann
Freigestellter Schülerspezialverkehr und Durchführung der Beförderung von und zu Schulen in Trägerschaft des Kreises Mettmann sowie Sport-stättenfahrten in 16 Losen
Schülerliste Beförderung Schule am Thekbusch Velbert
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung_FZ_Nord
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung FZ Mitte-Hilden
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung FZ Mitte-Erkrath
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung FZ Süd-Monheim
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung FZ Süd-Langenfeld
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung Schule an der Virneburg Langenfeld
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung HKS
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung SiN Me
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Schülerliste Beförderung SiN Rtg
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
FZ Mitte Hilden Schwimmen / Hildorado Hilden
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
FZ Mitte Erkrath Schwimmen / Neanderbad Erkrath
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
"FZ Nord Schwimmen" "Schwimmen 1. Fahrt Parkbad + 2. Fahrt Thekbusch, Do Nizzabad Langenberg Fr 1.Fahrt Thekbusch + 2.Fahrt Thekbusch "
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
SiN Ratingen Klettern 10:10 Uhr - 12:10 Uhr, Schwimmen /Allwetterbad Lintorf
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
FZ Süd Langenfeld -- Sportfahrt 13:00 -14 , Langenfeld Schwimmen 12:00 -13:10 Uhr :45 Uhr
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
FZ Süd Monheim -- 2 Reitfahrten
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann siehe Leistungsverzeichnis
Der Kreis Mettmann vergibt Fahrdienstleistungen und zugeordnete Dienstleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerspezialverkehrs
- als Beförderung zu und von den Schulen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes
- als Unterrichtsfahrten (Schwimmfahrten und Pendelverkehr zwischen den Schul- und Sport-stätten
- in 16 Lose gegliedert
Zur Angebotsabgabe sind vom Bieterunternehmen folgende Angaben zu leisten:
a. Es sind zu den Losen 1 - 10 auf der Basis der zur Verfügung gestellten halbanonymisierten Schülerlisten Mustertourenpläne auszuarbeiten. Dabei ist jeweils davon auszugehen, dass bei allen Fahrten eine Begleitperson in den Fahrzeugen einzuplanen ist und die Fahrtzeit ab Zustieg des ersten Fahrgastes nicht länger als 60 Minuten beträgt. Dabei sind die Merkmale der Schülerinnen und Schüler in den Listen zu berücksichtigen (u.a. Rollstuhl). Es sind außer-dem - je nach Unterrichtsschluss - unterschiedliche Rückfahrten zu planen als bei den Hin-fahrten. Bei einer Angebotsabgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position a.
b. Es sind im Kostenblatt dieses Dokumentes pro Los sämtliche Aufwände seitens des Bieterun-ternehmen als Tagespauschalen in das Kostenblatt dieses Dokumentes einzutragen.
c. Innerhalb der Tourenplanung sind Angaben zur Euronorm der eingesetzten Fahrzeuge zu machen.
d. In Anlage 2 ´Übersicht Servicekonzept` ist im Einzelnen zu beschreiben, wie die Leistungsan-forderungen dieses Dokumentes unternehmensspezifisch realisiert werden (Best-Practice). Die Darstellungen werden Vertragsanlage wie das Angebot insgesamt. Bei einer Angebots-abgabe zu den Losen 11 - 16 entfällt diese Position d.
Vertragsbeginn:
15.10.2022 für alle Lose
Der Leistungszeitraum (Lieferung) beginnt am
01.06.2023 Beginn Setupphase
30.06.2023 Ende Setupphase
07.08.2023 Beginn Betriebsphase
Vertragsende alle Lose:
Schuljahresende 2025 (Vertragsende)
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Die Vereinbarung endet zum Schuljahresende 2024/25 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2025), ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um 12 Monate verlängert werden. Sofern der Kreis Mettmann das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag zum Schuljahresende 26/27, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Kreis Mettmann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
(nicht älter als 6 Wochen) des eingesetzten Fahr- und Begleit-personals; es ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären, dass diese Nachweise zum Beginn der Setupphase im Auftragsfall vorgelegt werden.
- Nachweis Personenbeförderungsschein für eingesetztes Fahr-personal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis Personenbeförderungsschein für eingesetztes Fahr-personal;
alternativ unterzeichnete Zusicherung, dass der Nachweis un-mittelbar nach erteiltem Zuschlag nachgereicht wird.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Aussagefähige Vorstellung gleicher Dienstleistungen für Refe-renzkunden unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistun-gen, Vertragsdauer sowie Benennung eines Ansprechpart-ners|einer Ansprechpartnerin mit Telefonkontakt. Als ver-gleichbar sind Referenzleistungen vorzustellen passend zu der Leistungsanforderung des/der Los(e) zu denen ein Angebot vorgelegt wird.
Es ist mindestens eine Referenz vorzustellen. Mehr als drei Re-ferenzen haben keine Bedeutung. Unter den angegeben Refe-renzen muss mindestens eine sein als Fahrdienstleistung für Menschen mit Beeinträchtigungen (Anzahl der Fahrgäste ver-gleichbar mit der Leistung des/r Lose/s, zu dem/nen ein Ange-bot abgegeben wird) inkl. Tourenplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Die Vordrucke 531-533 sind nur im Bedarfsfall (entsprechend Vordruck 324) bei der Vergabestelle anzufordern und vorzulegen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YPYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland