Arbeitssicherheit für die Klinikum Vest GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JBA007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-vest.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitssicherheit für die Klinikum Vest GmbH
Arbeitssicherheit für die Klinikum Vest GmbH
Gegenstand der Ausschreibung ist die sicherheitstechnische Betreuung der Auftraggeber gemäß § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen entsprechend einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weiterhin ist Gegenstand der Ausschreibung die Beratung der Auftraggeber zum Brandschutz entsprechend eines Brandschutzbeauftragten am Standort Recklinghausen.
Auftraggeber sind die Klinikum Vest GmbH und die Klinikum Vest Service GmbH. Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) ist für das Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle. Die Auftraggeber sind Rechnungsempfänger für ihre jeweils eigenen Bedarfe. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Auftraggeber schließen jeweils einen eigenen Vertrag.
Der Vertrag wird zum 01.08.2022 (frühestens) geschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr. Die Vertragslaufzeit kann danach dreimal um jeweils 1 Jahr durch den Auftraggeber verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Verlängerungszeit in Textform kündigt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Verlängerung. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://
www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) bezüglich Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden
je Schadensfall von mindestens 3 Mio. EUR, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens
das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss. Die Mindestanforderungen an die
Versicherung müssen der gesamtem Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Eigenerklärung
ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer
gesondert auszufüllen und einzureichen;
- Nachweis bezüglich Umsatz im Tätigkeitsbereich der Ausschreibung des Bieters jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Eigenerklärung zum Umsatz ist für den Bieter,
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die
Eignung verleiht) auszufüllen und einzureichen.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Arbeitssicherit für Krankenhäuser) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 01.01.2019) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
• Projektbezeichnung,
• Name des Referenznehmers,
• Auftragswert,
• Erbringungszeitpunkt,
• öffentlicher oder privater Empfänger und
• Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
• Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter die Personen zu benennen, welche er zur Erfüllung der Aufgaben konkret einsetzen will (Hauptansprechpartner und Vertreter, jeweils mit Namen , Mailadresse, Berufserfahrung, Zertifizierung).
• Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter die Anforderungen des § 7 ASiG durch entsprechende Nachweise der einzusetzenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachzuweisen.
• Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter ein Grobkonzept (max, 4 DIN A4Seiten) zu seiner Leistung vorzulegen. Das Konzept fließt mit einem fixen Punktwert in die Wertung ein, wenn es zu definierten Fragen Stellung nimmt. Keine Punkte werden verteilt, wenn das Konzept im Angebot fehlt oder wenn zu den angefragten Punkten keine Stellung bezogen wird oder wenn die Ausführungen objektiv nicht nachvollziehbar sind, weil z.B. die angefragten Punkte inhaltlich nicht bearbeitet wurden („Ausführung am Thema vorbei“). Mit der Aufgabe soll der Bieter zeigen, dass er sorgfältig arbeiten kann. Es wird dann erwartet, dass der Bieter bei der künftigen Erledigung seiner Aufgaben mit entsprechender Sorgfalt vorgehen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.