Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023 für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023 für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
„Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023“ Druck, Fertigung von Wahlunterlagen inklusive Wahlanträgen, Kuvertierhüllen/ Versandtaschen, Kuvertierung, Aufgabe zum Versand der Unterlagen, Beleglesung und Auswertung der Wahlanträge, Entgegennahme und Öffnung der Wahlbriefe sowie deren Auszählung unter Aufsicht der Briefwahlleitung, Aufbewahrung und Entsorgung der Wahlunterlagen.
Die Auftraggeberin schreibt einen Vertrag über „Technische Abwicklung der Sozialwahl 2023“ (Druck, Fertigung von Wahlunterlagen inklusive Wahlanträgen, Kuvertierhüllen / Versandtaschen, Kuvertierung, Aufgabe zum Versand der Unterlagen, Beleglesung und Auswertung der Wahlanträge, Entgegennahme und Öffnung der Wahlbriefe sowie deren Auszählung unter Aufsicht der Briefwahlleitung, Aufbewahrung der Wahlunterlagen) aus. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin. Als Ausführungszeitraum ist Herbst 2022- Mitte 2023 vorgesehen. Es erfolgt eine anschließende Abholung der Drucke durch eine Versandfirma, die zu gegebener Zeit mitgeteilt wird. Die Sendungen sind entsprechend der Vorgaben des Versanddienstleisters bereitzustellen. Dieser wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Die Vertragsleistung läuft über einen Zeitraum von ca. 10 Monaten und endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.