Vergebener Auftrag Planungsleistung Erweiterung und Grundsanierung des Altbaus Grundschule Jülich-West Referenznummer der Bekanntmachung: 25/2021 4. vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebener Auftrag Planungsleistung Erweiterung und Grundsanierung des Altbaus Grundschule Jülich-West
1955 wurde der 2-geschossige heutige Altbau mit insgesamt 8 Unterrichtsräumen und einem Verwaltungsbereich in Massivbauweise mit Satteldach errichtet. Im Kellergeschoss standen 2
Werkräume und ein allgemeiner Bäderbereich zur Verfügung. Weiterhin wurde dem Schulgebäude 1955 ein Anbau mit überdachter Pausenhalle und einer Außentoilettenanlage angegliedert.
2003 und 2004 wurden im Kellergeschoss sukzessive 3 Unterrichtsräume geschaffen, um dem seinerzeit akuten Raummangel entgegenzuwirken.
Jedoch bestehen seitdem bei extremen Starkregenereignissen Probleme aufgrund von Überlastungen der Regenwassergrundleitungen und hohen Grundwasserständen. Dabei drückt das Wasser in die wannenartig ausgebildete, gepflasterte Außenfläche vor den
Kellerklassen und dringt über die Klassenaußentüren in die Klassenräume hinein. Hier ist im Zuge der Grundsanierung geplant, durch Modellierung des Außengeländes, eine Art großflächige Regenwasser-Auffangmulde herzustellen und dadurch das Wasser vom Gebäude wegzuleiten. Diese Änderung wirkt wie ein Rückhaltebecken und schützt das Gebäudeinnere bei extremen Wetterlagen.
Aufgrund des Gebäudealters, der Grundwasserstände und Bodenverhältnisse ist die Kellersituation bezüglich der Bauwerks-abdichtung zu untersuchen und zu beurteilen. Die horizontalen und vertikalen Bauwerksabdichtungen sind augenscheinlich intakt und
wirksam, entsprechen jedoch altersbedingt nicht mehr den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ein entsprechend zu erarbeitendes, auch wirtschaftlich darstellbares Konzept, mit dem Ziel die Kellerklassen weiterhin zu erhalten, ist Teil der Planungsleistung.
2006 setzte die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Schulgebäude-Altbaus um.
2007 erfolgte eine Erweiterung des Schulgebäudes um eine OGS-Nutzung zu ermöglichen. Dieser Baumaßnahme mussten Außen-toilettenanlage und Pausenhallenanbau weichen. Eine neue Toilettenanlage wurde in den Erweiterungsbau integriert.
2020 erhielt der OGS-Erweiterungsbau einen zusätzlichen Speiseraum.
2019 wurde der aktualisierte Schulentwicklungsplan für die Stadt Jülich und das daraus resultierende Raumoptimierungskonzept vorgestellt. Für die GGS-West bedeutet dies nun eine Gebäudeerweiterung
von 4 Unterrichtsräumen einschl. Nebenräumen.
Die Chronologie der Grundschule zeigt auf, dass die Schule sich seit 1955 ständig räumlich vergrößert hat. Jedoch ist bis heute keine umfassende Sanierung des Altbautrakts realisiert worden. Die
Energieeffizienz des Gebäudes entspricht weder dem heutigen Stand der Technik noch den Forderungen des aktuellen Gebäude-energiegesetzes. Beleuchtung, Beheizung, das gesamte wasserführende Rohrsystem sowie ein Großteil der Gebäudeverkabelung stammen noch aus dem Jahr 1955, ebenso Bodenbeläge und Türen. Raumakustische Maßnahmen in den Unterrichtsräumen und Fluren fehlen in Gänze. Ein annehmbares, zweckmäßiges Konzept bezüglich der Bauwerksabdichtung im Kellergeschoss (wie oben beschrieben) kann nur im Zusammenhang mit allen übrigen Planungsüberlegungen entwickelt werden.
Im Zuge der Vorentwurfsplanung ist ein Schadstoffkataster aufgestellt worden. Ein darin wesentlicher und auf Abwicklung und Kosten der Baumaßnahme Einfluss nehmender Punkt ist die Feststellung
von Asbestfasern in Wand- und Deckenputzflächen. Aus dem Beprobungsverlauf ergibt sich die Erkenntnis, dass Asbestfasern lediglich in partiell anzutreffenden Spachtelflächen vorhanden
sind. Eine schlüssige Erklärung hierfür sind Spachtelarbeiten, die üblicherweise im Zuge von Maler- und/oder Renovierungsarbeiten vor 1993 durchgeführt wurden, um z.B. Bohrlöcher zu verschließen oder Unebenheiten auszugleichen. (Das Schadstoffkataster enthält auch die Schadstoffanalyse für Turnhalle und ehemaligem Schwimmbad. Diese sind jedoch nicht Bestandteil der hier anzubietenden Planungsleistungen.)
Stadt Jülich Große Rurstr. 17 52428 Jülich
Planungsleistungen für die Aufstockung und den Umbau der Grundschule Jülich West
- Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9
- Tragwerksplanung gemäß § 50 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6
- Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 (Anlagengruppen 1 bis 6 und 8)
- Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9
- Wärmeschutz gem. HOAI Teil 5, Anlage 1.2.3
- Brandschutz
- Raumakustik
- Qualifiziere Begleitung der schadstoffbelasteten Rückbausubstanz entspr. GeFStoffV
- Konzept Bauwerksabdichtung Kellerbereich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://PlanBarArchitektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDBYJJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.