Aufbau und Betrieb eines landesweiten Kompetenznetzwerks "SmartCities.NRW" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-032

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau und Betrieb eines landesweiten Kompetenznetzwerks "SmartCities.NRW"

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-032
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines landesweiten Kompetenznetzwerkes "SmartCities.NRW" mit umfangreichen Aufgabenpaketen.

Im Fokus der Tätigkeiten des Kompetenznetzwerks liegt der Wissenstransfer durch Kommunikation und Informationsvermittlung zwischen den Smart City Akteuren. Hierzu wird auf Landesebene eine durchgängige Bündelung und Vernetzung der Lösungsanbieter mit den kommunalen und regionalen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung sowie der Zivilgesellschaft angestrebt. Die Unterstützung bei Erfahrungsaustausch und Kompetenzaufbau bildet eine Grundlage zu einer weitergehenden Übertragbarkeit von Smart City - Anwendungen in die Fläche. Hierdurch haben die Kommunen die Chance die Digitalisierung zu nutzen, um ihre sozialen, ökologischen und ökonomischen Ziele zu gestalten.

Ziel ist allgemein, den Wirtschaftsstandort nachhaltig weiterzuentwickeln und Smart City Aktivitäten in den Kommunen und Regionen dauerhaft zu steigern. Damit soll das Land Nordrhein-Westfalen zum führenden nationalen und europäischen Smart City Standort für Unternehmen, Wissenschaft und Bürger ausgebaut werden.

Folgende, übergeordnete Zielsetzungen sollen durch Informationsvermittlung und Kommunikation des Kompetenznetzwerks verfolgt werden:

1. Der Smart City Standort Nordrhein-Westfalen soll durch den Aufbau und die Umsetzung von Netzwerkstrukturen sowie die Öffentlichkeitsarbeit deutlich gestärkt und bekannt gemacht werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Programm Digitale Modellregionen soll das Smart City Netzwerk und der Wissenstransfer durch das Kompetenznetzwerk erheblich um zentrale Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft und weitere Akteure aus der kommunalen Familie erweitert werden.

2. Mit geeigneten Maßnahmen soll das Kompetenznetzwerk die Übertragbarkeit und damit die Skalierbarkeit von Smart City Lösungen erhöhen.

3. Durch die Unterstützung des Kompetenznetzwerks sollen kommunale Partnerschaften und Regionen bestärkt und befähigt werden, gemeinsam Strategien zu entwickeln und anzuwenden, so dass die Umsetzung beschleunigt und die Digitalisierungskompetenzen in der Verwaltung erhöht werden.

Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag "Aufbau und Betrieb des landesweiten Kompetenznetzwerks SmartCities.NRW" sieht im Einzelnen folgende Leistungen vor:

1. Projektmanagement

2. Kompetenznetzwerk auf- und ausbauen

2.1 Aufbau und Umsetzung des Kompetenznetzwerkes, Strategieerstellung

2.2 Fach- und zielgruppenspezifische Veranstaltungen und Formate

2.3 Vernetzung und Repräsentation nach außen

2.4 Trendanalysen und Handlungsempfehlungen

2.5 Kommunikation von Fördermöglichkeiten

2.6 Unterstützung gesetzlicher Experimentierklauseln

2.7 Monitoring und Evaluation

2.8 Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

3. Skalierbarkeit und Widerstandsfähigkeit von Smart City-Lösungen er-höhen

3.1 Übertragbarkeit und Kompatibilität steigern

3.2 Adaptive Aufbereitung von Empfehlungen und Ergebnisse

4. Kommunen zusätzlich stärken

4.1 Unterstützung der Kommunen durch Information und Kommunikation

4.2 Steigerung der Digitalkompetenz

Die konkrete Inhalte der o. a. Leistungsbereiche sowie weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Brutto-Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzkonzept / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität der ersten Vorschläge zur Auftragserledigung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 255-674639
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Deloitte Consulting GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 13
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYAN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/05/2022

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