Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA2C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten des Rhein-Sieg-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge sowie eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des vg. Bundesprogramms" beantragt. Details siehe Vergabeunterlagen.
Sankt Augustin
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Alfter
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Eitorf 1
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Eitorf 2
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Königswinter
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Lohmar
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Ruppichteroth
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Wachtberg
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Neunkirchen-Seelscheid
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Swisttal
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Windeck
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Hennef
Rhein-Sieg-Kreis
Der Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbe, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 12 Förderanträge gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Das NGA-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 01.09.2024 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (650 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (200 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (100 Punkte)
- Kriterium: Alternative Technologien und alternative Verlegemethoden (50 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Erklärungen in dem Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“
2. Angabe der Registernummer und des Registergerichts im Formular „Teilnahmeantrag“ nebst Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
3. Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 n. F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Erklärung im Formular „Teilnahmeantrag“ nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
4. Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Erklärungen im Formular „Teilnahmeantrag“
5. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formular „Bietergemeinschaftserklärung“) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
6. Bei Nachunternehmern/Eignungsleihe: Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Unteraufträge“ zu benennen und eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen. Handelt es sich bei den Leistungen, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen dagegen um unwesentliche Teile der Leistungserbringung und stehen die Nachunternehmer noch nicht fest, sind im Formular "Unteraufträge" lediglich die Leistungen anzugeben, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen. Der Konzessionsgeber wird im Laufe des Verfahrens jedoch die konkrete Benennung der entsprechenden Nachunternehmer verlangen und die entsprechende in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einfordern.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 123 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerber-/ Bietergemeinschaften und/ oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmer im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Rechtsprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Konzessionsgebers in Textform.
1. Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Erklärungen im Formular „Teilnahmeantrag“. Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
2. Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch Abgabe entsprechender Erklärungen im Formular „Teilnahmeantrag“ nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1. Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Erklärungen im Formular „Teilnahmeantrag“. Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.
2. Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe im Formular „Teilnahmeantrag“.
Hinweis für III.1.1 - III.1.3:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die auf dem Vergabeportal (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD57V/documents) bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- Teilnahmeantrag
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend)
- Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern/Eignungsleihe)
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleiher
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Kopien der Bilanzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssumme im Auftragsfall vertragsgemäß angepasst werden.
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
Fehlende Erklärungen im Teilnahmeantrag können unter Fristsetzung nachgefordert werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bewerber die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.
Es sind mindestens drei geeignete Referenzen mit den geforderten Angaben zu nennen.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt (§ 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV). Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung und des Begleitdokuments (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBD57V/documents) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge/Angebote über das Vergabeportal (s. obenstehender Link) unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Teilnahme-/Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Teilnahme-/Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Unterlagen die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Der Konzessionsgeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung entsprechender Erklärungen vor.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz https://www.vmp-rheinland.de, https://www.breitbandausschreibungen.de und das Portal https://ted.europa.eu bekannt gemacht.
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z. B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten. Weiterführende Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig ausschließlich über das Vergabeportal (www.vergabe.nrw.de / www.vmp-rheinland.de) an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.