Sanierung Teckschule Wernau (3.BA) und Sanierung Kindergarten "Haus des Kindes''-Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernau (Neckar)
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Teckschule Wernau (3.BA) und Sanierung Kindergarten "Haus des Kindes''-Elektroinstallation
Sanierung Teckschule Wernau (3.BA) und Sanierung Kindergarten "Haus des Kindes" - Elektroinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Baustelle liegt im Bereich des Areals der "Teckschule".
Das Schulgebäude soll in 3 Bauabschnitten generalsaniert werden, der anschließende Kindergarten "Haus des Kindes" soll ebenfalls saniert werden.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die Arbeiten im 3. Bauabschnitt des Schulgebäudes (Anbau Untergeschoss und Erdgeschoss) sowie im Kindergarten "Haus des Kindes" (Erdgeschoss).
Es handelt sich um einen Massivbau aus den 1960er Jahren.
Bereich Schulgebäude
Aussenwände:
Mauerwerk, Beton
Decken:
über UG: Rippendecke und Betondecke
über EG: Rippendecke
Bereich Kindergarten
Aussenwände:
Mauerwerk, Beton
Decken:
über EG: Stahlbetonrippendecke und Betondecke
Die Haustechnik wird komplett erneuert.
Die Gebäudehülle (Fenster, Dachflächen und Fassaden) bleiben erhalten. Es werden Grundrissänderungen und Modernisierungen vorgenommen.
In den an die Baustelle angrenzenden Gebäuden wird der Schulbetrieb fortgesetzt.
Umfang der Arbeiten:
Zählerplatz und Elektroverteiler 4 Stk
Schalter und Steckdosen 470 Stk
Präsenz und Bewegungsmelder 35 Stk
Rinnen und Trassen 60 lfm
Brüstungs- und Installationskanal 120 lfm
Kabel und Leitungen 9500 lfm
Leuchten 163 Stk
Datenanschlüsse 94 Stk
Lautsprecher 65 Stk
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen (KEV 179)
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.