Rathauszentrum Rheine - Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/183
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Aufzugsanlagen
Demontage:
- der alten Aufzugsanlagen F/M/N/O
- der Fahrtreppen Bibliothek
Montage / Neuinstallation:
- der Aufzugsanlage F/H/I/M
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Demontage:
- der alten Aufzugsanlagen F/M/N/O
- der Fahrtreppen Bibliothek
Montage / Neuinstallation:
- der Aufzugsanlage F/H/I/M
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von: [Betrag gelöscht] EUR durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
Mindestumsatz pro Jahr, des Nachunternehmers durchschnittlich (gemittelt) in den letzten 3 Jahren: [Betrag gelöscht]EUR (Eigenerklärung)
Mindeststandard: Einbringung von mindestens zwei vergleichbaren Aufzugsanlagen als Referenzobjekte. (Eigenerklärung)
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen
entsprechen und einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto haben.
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche
Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard: zwei Anlagen von [Betrag gelöscht]EUR vergleichbare Referenzobjekte
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen
inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 50% des
Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer
übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen,
insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten
Bauleistungen.
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Einzureichende Unterlagen:
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYY1E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.