Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Heizungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_20_01_08
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus Neckarhausen: Heizungsanlage
Auf einem innerstädtischen Grundstück, im direkten Anschluss zu einer bestehenden Grundschule, entsteht der Neubau des Kinderhauses (7 gruppig) in der Beethoven-/Silcherstrasse in Nürtingen-Neckarhausen.
Der Neubau wird zweigeschossig ausgebildet, wesentliche Gestaltungsmerkmale sind die vorgesetzten Laubengänge, auskragende Flachdachkonstruktion mit Ausbildung einer überhöhten Attika, Glas- und vorgehängte hinterlüftete Fassaden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Wärmeerzeugung erfolgt durch eine REVERSIBLE LUFTWÄRMEPUMPE, die im Winterfall "heizen" und im Sommerfall "kühlen" kann. Zusätzlich erhält das Kinderhaus eine Nahwärmeversorgung aus der nebenliegenden Grundschule. Aktivierung Nahwärmeversorgung und Abschaltung Luftwärmepumpe efolgt ab unter 0°C.
Der Leistungsumfang umfaßt die komplette Lieferung und die Montage der Heizungsanlagne, einschließlich Füllen der Anlagen, Einregulierung, Entlüftung und Druckprobe, sowie Behebung auftretender Mängel während der Gewährleistungszeit. Weitere technische Daten sind der Beschreibung zu entnehmen. Ferner sind für die Herstellung des Bauvorhabens alle in Anwendung zu bringenden Nomen, Verordnungen, DIN-Vorschriften und Richtlinien, die Ausführungs-Verarbeitungs-
richtlinien sowie Vorschriften der Hersteller und die anerkannten Regeln der Technik und die freigegebene Werkplanung zu beachten.
Heizlast: Diese wurde nach den Vorgaben der EnEV und dem Bauteilkatalog der Bauphysik sowie der DIN EN 12831 für eine tiefste Außentemperatur von: - 11 °C, normale Gegend, normale Lage ermittelt.
Original-Tacker- Flächenheizsystem: Für das Kinderhaus ist eine Fussbodenheizung geplant. Die Fußbodenheizung wird in Heizregistern verlegt, mit Anschluß der
einzelnen Heizkreise an den der Einheit zugeordneten Heizflächenverteiler. Die Druckprobe erfolgt nach den Einbau und Verlegerichtlinien des Herstellers mit 10 bar Prüfdruck. Der Druckabfall darf innerhalb von 24 h maximal 0,6 bar betragen. Der bestehende Druck von mindestens 4 bar muß bis zur Beendigung der Estrich-Arbeiten bestehen bleiben. Die Haftung und Gewährleistung ist auf 10 Jahre, durch eine
namhafte deutsche Industrieversicherung im Rahmen einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung, auch für Folgeschäden, abzusichern.
Die Veranlassung der bauseitigen Absperrung der Räume, in denen Dämm- und Heizungsarbeiten durchgeführt werden, unterliegt der Bauleitung. Die Räume sind bis zur Übergabe an den Estrichleger bauseits unter Verschluß zu halten.
Schallschutz nach DIN 4109 sowie Verarbeitung des Estriches, DIN 18 560, unter Zugabe der Kunststoffdispersion, Estrichstärken gemäß dem Arbeitsblatt Bodenkonstruktion. Materialien Fussbodenheizung:
- bestehend aus PE-RT Rohr nach DIN 16833, DIN 18334 und 4729, sauerstoffdicht gemäss DIN 4726.
Regelung Fussbodenheizung + Lüftung: Zur Regelung dient eine übergeordnete DDC mit einer witterungsabhängigen Vorlauftemperatur-Regelanlage mit Tag-
/Wochenprogramm, mit Ergänzung durch Einzelraumsteuerung über Raumthermostate (Heizen/ Kühlen). Die Regelanlage der Lüftungsanlage ist im Gewerk LÜFTUNG enthalten/ ausgeschrieben.Schnittstelle ist eine Anforderung und
eine Störungsaufschaltung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.