Neuer Hauptsitz für die IHK Mittleres Ruhrgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netzn.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuer Hauptsitz für die IHK Mittleres Ruhrgebiet
Auftragsgegenstand ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung des neuen Hauptsitzes der IHK Mittleres Ruhrgebiet am Gerard-Mortier-Platz in Bochum durch einen Totalunternehmer
Gerard-Mortier-Platz 44793 Bochum
Die IHK Mittleres Ruhrgebiet (im Folgenden: "Auftraggeber") beabsichtigt, am Gerard-Mortier-Platz in Bochum einen neuen Hauptsitz planen und errichten zu lassen. Das Bestandsgebäude am Ostring 30 - 32 in Bochum soll aufgegeben werden. Das Grundstück am Gerard-Mortier-Platz soll von der Stadt Bochum erworben werden. Der Ankaufsprozess wird voraussichtlich erst mit Abschluss dieses Vergabeverfahrens beendet werden.
Das Grundstück am Gerard-Mortier-Platz hat eine Größe von ca. 2.600 m². Die benötigte Brutto-Grundfläche beträgt insgesamt ca. 4.000 m² zuzüglich Außenanlagen und gem. Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätzen für PKWs und Fahrrädern. Zusätzliche Stellplätze zur Ladung von E-Autos und E-Bikes sind ebenso zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber hat einen hohen Anspruch an die Ausführung des neuen Hauptsitzes, der ein innovatives, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Gebäude sein soll. Geplant ist ein Leuchtturmprojekt mit Wirkung über die Grenzen des Mittleren Ruhrgebiets hinaus, das als Green Building errichtet und mit dem moderne Arbeits- bzw. Bürokonzepte ("New Work") umgesetzt bzw. Arbeitswelten der Zukunft geschaffen werden sollen. Diese Anforderungen müssen in der äußeren, inneren und technischen Gestaltung des Gebäudes klar und deutlich erkennbar sein. Eine Zertifizierung der Nachhaltigkeit nach BNB (Bewertungssystem nachhaltiges Bauen) ist gefordert.
Auftragsgegenstand sind sämtliche erforderlichen Objektplanungs-, Fachplanungs- und Bauleistungen sowie die gesamtheitliche Projektorganisation zur schlüsselfertigen Errichtung des Verwaltungsgebäudes durch einen Totalunternehmer. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
Das Vergabeverfahren soll bis spätestens Juni 2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung vom 12. September 2013 - C-526/11 und der nationalen Rechtsprechung (VK Sachsen, Beschl. v. 12. November 2015 - 1/SVK/033-15; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 08. Mai 2007 - 3 VK 4/07) ist die IHK kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 99 ff. GWB. Gleichwohl beachtet die IHK Mittleres Ruhrgebiet gemäß § 6 Abs. 2 ihres Finanzstatuts freiwillig die vergaberechtlichen Vorschriften und lehnt sich bei der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 ihrer Beschaffungsrichtlinie an die in den vergaberechtlichen Vorschriften festgelegten Verfahren an. Nach § 1 Abs. 1 der Beschaffungsregeln der IHK Mittleres Ruhrgebiet orientiert sie sich nur deshalb an den Verfahren des öffentlichen Vergaberechts, um eine wirtschaftliche und sparsame Mittel- und Ressourcenverwendung im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs zu gewährleisten. Eine Selbstbindung an das GWB bzw. die EU VOB/A ist ausgeschlossen. Demgemäß ist für die beteiligten Unternehmen auch nicht der Vergaberechtsweg nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0AR83F
Ort: XXX
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird nur rein vorsorglich hingewiesen, weil der vergaberechtliche Rechtsschutz vorliegend nicht eröffnet ist (vgl. VI.3.). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der örtlich zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.