Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-13
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie und Erdgas
Strom-und Gaspreisausschreibung ab 2023 nebst Verlängerungsoptionen (bis 31.12.25 bzw. 31.12.26) der Stadt Rheda-Wiedenbrück für die Liegenschaften der Zentralkläranlage Rheda-Wiedenbrück
Strom
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für eine RLM-Abnahmestellen, benötigt die Zentralkläranlage Rheda-Wiedenbrück für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 nebst Verlängerungsoptionen bis maximal 31.12.2026 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst somit insgesamt eine Lieferstelle mit ca. 3,3 GWh Strom (Stand 2019) pro Jahr.
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption 1: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Verlängerungsoption 2: 01.01.2026 bis 31.12.2026
Nähere Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen!
Gas
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für eine SLP-Abnahmestelle, benötigt die Zentralkläranlage Rheda-Wiedenbrück für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 nebst Verlängerungsoptionen bis maximal 31.12.2026 einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Das Los umfasst somit insgesamt 1 Lieferstelle mit ca. 170.000 kWh Gas pro Jahr.
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption 1: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Verlängerungsoption 2: 01.01.2026 bis 31.12.2026
Nähere Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Anstelle der Eintragung in
die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Erklärung zu den Ausschlussgründen (Formblatt 521): Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit Angebotsabgabe ist ein Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters abzugeben.
Des Weiteren sind im Formblatt 124 unter Kenntnisnahme von III.1.1) gefordert:
— Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (im Detail: der Bieter hat den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019) mittels Eigenerklärung (124 EU Eigenerklärung) zu erbringen. Soweit 2021 noch nicht abgeschlossen ist, sind die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 zu erbringen),
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
Der Anbieter verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Größe erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können. Der Auftraggeber fordert daher aktuelle Bonitätsauskünfte. Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet vom Datum der Bekanntmachung.
— Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung (mindestens 1,5 Mio. €/a) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Vereinbarung aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
— Bonitätsauskunft:
Es wird ein Bonitätsindex erwartet, der ein „sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko“ bzw. eine Bonitätskennzahl „sehr gut/ausgezeichnet“ aufweist.
Dem Auftraggeber sind 3 Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit dem 01.01.2019) über die durchgeführte Erfüllung vergleichbarer Aufträge öffentlicher Auftraggeber, unter Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes des öffentlichen Auftraggebers mittels Eigenerklärung (124 EU Eigenerklärung) zu benennen.
Auf die Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen (u. a. zusätzliche Vertragsbedingungen, etc.) wird ausdrücklich hingewiesen; diese sind zu beachten!
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521,
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124),
— Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016)).
Abschnitt IV: Verfahren
§ 55 Abs. 2 VgV – Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einen Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine
Registrierung erforderlich. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 15.06.2022, 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]