Funktionswesten und Schilder Feuerwehrpersonal, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0029
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Funktionswesten und Schilder Feuerwehrpersonal, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funktionswesten Feuerwehrpersonal Bw und Schildern dazu über einen Zeitraum von 48 Monaten
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg/Osterröhnfeld
ASD 45141A
Mindestbestellmenge: 119 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 645 Stück
Maximalbestellmenge: 1.150 Stück
ASD 45142A
Mindestbestellmenge: 255 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1.000 Stück
Maximalbestellmenge: 1.850 Stück
ASD 45143A
Mindestbestellmenge: 40 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 350 Stück
Maximalbestellmenge: 585 Stück
ASD 45144A
Mindestbestellmenge: 300 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1.120 Stück
Maximalbestellmenge: 2.130 Stück
ASD 45145A
Mindestbestellmenge: 95 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 480 Stück
Maximalbestellmenge: 900 Stück
ASD 45146A
Mindestbestellmenge: 197 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 870 Stück
Maximalbestellmenge: 1600 Stück
ASD 45147A
Mindestbestellmenge: 20 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 160 Stück
Maximalbestellmenge: 270 Stück
ASD 45061A
Mindestbestellmenge: 676 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 2.640
Stück
Maximalbestellmenge: 5.000 Stück
ASD 45062A
Mindestbestellmenge: 72 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 420 Stück
Maximalbestellmenge: 750 Stück
ASD 45063A
Mindestbestellmenge: 205 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1.000 Stück
Maximalbestellmenge: 1.810 Stück
ASD 45064A
Mindestbestellmenge: 85 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 450 Stück
Maximalbestellmenge: 810 Stück
ASD 45065A
Mindestbestellmenge: 270 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 1.650 Stück
Maximalbestellmenge: 2.880 Stück
ASD 45066A
Mindestbestellmenge: 97 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 480 Stück
Maximalbestellmenge: 890 Stück
ASD 45067A
Mindestbestellmenge: 49 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 380 Stück
Maximalbestellmenge: 650 Stück
ASD 45068A
Mindestbestellmenge: 95 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 480 Stück
Maximalbestellmenge: 870 Stück
ASD 45070A
Mindestbestellmenge: 50 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 380 Stück
Maximalbestellmenge: 645 Stück
ASD 45071A
Mindestbestellmenge: 49 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 380 Stück
Maximalbestellmenge: 645 Stück
ASD 45072A
Mindestbestellmenge: 49 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 380 Stück
Maximalbestellmenge: 645 Stück
ASD 45073A
Mindestbestellmenge: 11 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 130 Stück
Maximalbestellmenge: 215 Stück
ASD 45074A
Mindestbestellmenge: 9 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 130 Stück
Maximalbestellmenge: 210 Stück
ASD 45075A
Mindestbestellmenge: 7 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 130 Stück
Maximalbestellmenge: 210 Stück
ASD 45076A
Mindestbestellmenge: 20 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 160 Stück
Maximalbestellmenge: 270 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); Einhaltung der Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate); Angabe der Produktionsstätten und Nachunternehmer; Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer und Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB. Weiter siehe Sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; (Die unter III. 1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.) Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten; Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems
(ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems. Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen. Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements der Nachunternehmer. Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren; Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Veröffentlichung im Anschluss in aufgehobenes Los 3 zu BwBM 2022 0018
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.