Beschaffung Speicher- & Backupsystem Referenznummer der Bekanntmachung: MDWL-2022-E02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdk-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Speicher- & Backupsystem
Mit den ausgeschriebenen Leistungen soll die vorhandene technische Infrastruktur des Storage Area Network, bestehend aus Fiber Channel Switchen und FC-SAN Storage Systemen, sowie die komplette Datensicherungsumgebung, bestehend aus primärem, sekundärem und zukünftig einem tertiärem Sicherungsmedium erneuert und unter Beibehaltung der Sicherungssoftware Dell EMC NetWorker neu eingerichtet werden. Die Server Systeme sowie die IP-Netzwerk Infrastruktur sind kein Gegenstand der Ausschreibung und wurden bzw. werden unabhängig hiervon nach Bedarf erneuert.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Roddestraße 12 48153 Münster
Mit den ausgeschriebenen Leistungen soll die vorhandene technische Infrastruktur des Storage Area Network, bestehend aus Fiber Channel Switchen und FC-SAN Storage Systemen, sowie die komplette Datensicherungsumgebung, bestehend aus primärem, sekundärem und zukünftig einem tertiärem Sicherungsmedium erneuert und unter Beibehaltung der Sicherungssoftware Dell EMC NetWorker neu eingerichtet werden. Die Server Systeme sowie die IP-Netzwerk Infrastruktur sind kein Gegenstand der Ausschreibung und wurden bzw. werden unabhängig hiervon nach Bedarf erneuert. Die mit der Ausschreibung angeforderten Leistungen umfassen auch die Lieferung, Implementierung, die Migration bestehender Systeme und den Support der erforderlichen Hardware und Software während der angestrebten Vertragslaufzeit. Der operative tägliche Betrieb erfolgt weiterhin durch den Medizinischen Dienst. Die angebotenen technischen Komponenten müssen für deren gemeinsamen Betrieb in einer Umgebung und einem gemeinsamen Storage Area Network aufeinander abgestimmt sein, für deren Zusammenwirken und fehlerfreie Funktionstüchtigkeit in Zusammenwirken mit dem eingesetzten Hypervisor VMware vSphere der zukünftige Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt, weshalb keine Lostrennung erfolgt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die in den folgenden Kapiteln im Detail beschriebenen Leistungen:
- Fiber Channel Storage Area Network Switche
- All-Flash Fiber Channel SAN Storage Systeme (symmetrisch synchron gespiegelt)
- Datensicherungsserver zur Steuerung der Sicherung unabhängig der Serverumgebung
- Datensicherungsspeicher für die primäre Datensicherung "onsite" (Disk) ?
- Datensicherungsspeicher für die sekundäre Datensicherung "offsite" (Disk) ?
- Datensicherungsspeicher für die tertiäre Datensicherung "onsite" mit Medienbruch (Tape) ?
- Lizenzerweiterung und Softwarewartung der Datensicherungssoftware Dell EMC NetWorker
- Implementierungs- und Migrationsleistungen
- Reaktiver Support und Instandhaltung
- Proaktive Wartung (quartalsweise)
Basierend auf der heute genutzten Speicherkapazität des bestehenden SAN Storage Systems von 70 TByte und einem erwarteten Wachstum von durchschnittlich 5 TByte pro Jahr, wird eine benötigte Nettokapazität von 100 TByte während der geplanten Nutzungsdauer erwartet. Das neue SAN Storage System sollte insoweit mindestens über eine Kapazität in Höhe von 120 TByte verfügen und zusätzlich erweitert werden können. Ebenso muss die korrespondierende Datensicherungsinfrastruktur für diese Kapazität ausgelegt sein. Für alle Datenspeicher wird jeweils eine bewertete Alternativposition im Angebot mit höheren Kapazitäten gefordert, deren Wahl durch den Medizinischen Dienst im Rahmen des Zuschlags erfolgt. Für einzelne Datenspeicher werden zusätzlich ergänzende Optionen für eine spätere Kapazitätserweiterung angefragt, diese gelten jeweils additiv zur angefragten Grundausstattung und dienen vorrangig der Kostenindikation. Die Bieter sind hierbei bis zu 6 Monate nach Angebotsabgabe an die angebotenen Preise gebunden, danach gelten die Angebotspreise der Optionen als Richtgröße für einen möglichen späteren Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Zuverlässigkeit prüft der Auftraggeber, ob der Bieter für die Auftragsvergabe grundsätzlich in Betracht kommt. Dies ist in der Regel gegeben, wenn er frühere Aufträge ordnungsgemäß erfüllt hat und seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Ergeben sich im Laufe des Verfahrens Änderungen an der erklärten Eignung, so ist dies der Vergabestelle unverzüglich unaufgefordert anzuzeigen. Werden geforderte Eignungsnachweise des Bieters in der Zeit bis zum Zuschlag ungültig, so sind diese unverzüglich und unaufgefordert durch gültige Nachweise zu ersetzen.
Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV) die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind diese Dokumente von jedem Mitglied vorzulegen. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: [Betrag gelöscht] EUR
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: [Betrag gelöscht] EUR
- Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2019: [Betrag gelöscht] EUR
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 50
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 50
- Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2019: 50
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss [Betrag gelöscht]EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss [Betrag gelöscht]EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können.
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter mindestens drei (3) mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage "Eigenerklärung Projektreferenz" als Vorlage zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Die Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll.
- Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn sie
- - die Lieferung, Installation und den laufenden Support von Rechenzentrumskomponenten umfassen, die mindestens aus folgenden Komponenten bestehen:
- - - Virtualisierung unter VMware vSphere
- - - gespiegelte Fiber Channel SAN Storage Systeme mit einer Kapazität von ? 100 TByte
- - - Festplatten basierenden Datensicherungsspeicher mit einer Kapazität von ? 100 TByte
- - - Tape basierte Sekundärsicherung auf Wechselmedien (Library)
- - der Bieter für die Implementierung und Wartung als Ganzes technisch verantwortlich war
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung.
Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben.
Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters durch den Hersteller der angebotenen Komponenten zum Verkauf und zur Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen in folgenden Bereichen gefordert:
- SAN Storage Systeme
- Primäre Datensicherungsspeicher (HDD/SSD basiert)
- Sekundäre Datensicherungsspeicher (HDD/SSD basiert)
Der Nachweis ist durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster / Elektronisch
Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Öffnung der Angebote geschieht unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEFDLX8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Vergabenachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wurde (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).