Erstausstattung Audiovisuelle Kommunikationstechnik Campus LEV (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 101352 (Zurückversetzung in den Stand vor Angebotsabgabe am 16.02.2022, 12:00 Uhr)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstausstattung Audiovisuelle Kommunikationstechnik Campus LEV (Kopie)

Referenznummer der Bekanntmachung: 101352 (Zurückversetzung in den Stand vor Angebotsabgabe am 16.02.2022, 12:00 Uhr)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung der Erstausstattung audiovisueller Kommunikationstechnik für den Neubau des Campus Leverkusen sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51300000 Installation von Kommunikationsgeräten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Technische Hochschule - Campus Leverkusen Campusallee 30 51379 Leverkusen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung bezieht sich auf die medientechnische Erstausstattung des Neubaus der Technischen Hochschule Köln, Campus Leverkusen. Die Übergabe des Gebäudes an die TH Köln wird voraussichtlich Ende April 2022 erfolgen. Die Integrationsarbeiten sollen in den Monaten August und September 2022 durchgeführt werden, sodass zum Beginn des Wintersemesters 2022/23 ab 15.09.2022 die audiovisuelle Kommunikationstechnik eingesetzt werden kann.

Nach Absprache mit dem AG können auch abweichende Zeiten zur Maßnahmendurchführung vereinbart werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Integrations- und Umsetzungskonzept / Gewichtung: 16,65
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsweise, Personalkonzept, Terminverlaufsplan / Gewichtung: 11,1
Qualitätskriterium - Name: Praktische Erfahrung I / Gewichtung: 5,55
Qualitätskriterium - Name: Praktische Erfahrung II / Gewichtung: 5,55
Qualitätskriterium - Name: Praktische Erfahrung III / Gewichtung: 5,55
Qualitätskriterium - Name: Technische Ausstattung / Gewichtung: 2,75
Qualitätskriterium - Name: Produkthomogenität / Gewichtung: 2,75
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 058-151407
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 101352
Bezeichnung des Auftrags:

Erstausstattung audiovisuelle Kommunikationstechnik Campus Leverkusen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vmt-duessel.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Unbekannt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.

Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

.

2.

WICHTIGER HINWEIS: Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z.B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) läuft ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.

Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.

Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein.

.

3.

Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.

.

4.

Im Falle einer BIETERGEMEINSCHAFT nutzen Sie bitte das Formblatt 531. Dies ist zusammen mit dem Angebot einzureichen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d.h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden).

.

5.

Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist (EIGNUNGSLEIHE), ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.

Hierfür ist von Ihnen bzw. dem Dritten das Formblatt

a) 532 (Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag) und

b) 533 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungleiher)

zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei die unter 2. genannten Maßgaben für die Unterzeichnung.

.

6.

Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VgV.

Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDLX1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.

Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).

Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:

- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2022

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