Abrufvertrag über die Durchführung von Messungen des Reifen-Fahrbahn-Geräuschs (CPX) auf Bundesautobahnen zur Datenerhebung auf Betonfahrbahndecken Referenznummer der Bekanntmachung: Z4kl-S2 CPX EU22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufvertrag über die Durchführung von Messungen des Reifen-Fahrbahn-Geräuschs (CPX) auf Bundesautobahnen zur Datenerhebung auf Betonfahrbahndecken
Schließung eines Rahmenvertrages zum Abruf von Messungen des Reifen-Fahrbahn-Geräuschs (CPX) auf unterschieldich texturierten Betonfahrbahnoberflächen im gesamten BAB-Netz
Bergisch Gladbach sowie unterschiedliche Streckenabschnitte auf den Bundesautobahnen der Bundesrepublik Deutschland
Das Referat Betonbauweisen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betreut diverse Thematiken zu Oberflächeneigenschaften und -texturierung von Betonfahrbahndecken. Im Rahmen einer umfassenden Datenerhebung zu einer systematischen Bestandserfassung sind jährliche Messungen des Reifen-Fahrbahngeräuschs (CPX) auf unterschiedlich texturierten Betonfahrbahnoberflächen im gesamten BAB - Netz geplant. Zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität und zur Gewährleistung der erforderlichen Vergleichbarkeit unter den Messungen ist eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von modifizierten CPX-Messungen zu schließen. Die abgerufenen Einzelmessungen sollen über Einzelabrechnungen auf der Grundlage von Leistungseinheiten vergütet werden.
Da die Messungen nur bei geeigneten Wetterverhältnissen durchgeführt werden können, kann es zu zeitlichen Verzögerungen der Messungen über die Laufzeit des Vertrag von 4 Jahren hinaus kommen. Hier kann der AN den Vertrag verlängern bis max. 1 Jahr um die Messungen noch durchführen zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gem. der Eigenerklärung Eignung erbracht werden.
Dieses Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen es stehen außerdem 3 weitere Formblätter zur differenzierten Ausführung bereit.
Der Bieter hat den Nachweis seiner Fachkunde durch folgende Angaben zu machen:
- Akkreditierungsurkunde oder Zertifzierungsnummer bei der DAkkS zum Nachweis der Akkreditierung des Prüflaboratoriums und des Prüfgebietes nach DIN EN ISO/IEC 17025
(gem. § 49 ABGs. 1 Nr. VgB werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt)
- Vorlage von 3 Referenzen über die Durchführung von CPX-Messungen über einen Zeitraum von 3 Jahren erbracht in den letzten 5 Jahren
(Verwendung Formblatt 3)
- Berufserfahrung von mind. 3 Jahren des zur Messung und Auswertung eingesetzten Pesonals im Bereich CPX-Messungen
(Verwendung Formblatt 2)
- Nachweis der Technischen Ausstattung
(Verwendung Formblatt 1)
Es müssen mindestens 2 Stück CPX-Anhänger für Messungen nach DIN EN ISO 11819 zur Verfügung stehen.
Es müssen mindestens 3 Referenzen zur Durchführung von CPX-Messungen erbracht in den letzten 5 Jahr vorgelegt werden.
Aus gegebenen Anlass ist zur Durchsetzung der Russlandsanktionen (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) zusätzlich auch eine Eigenerklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bergisch Gladbach
Die Angebote werden nach dem Vieraugenprinzip unter Verwendung des Öffnungsassistenten elektronisch geöffnet und dokumentiert.
Bieter und ihre Bevollmöchtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Bundesbehörde ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom
4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet,
elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 seit dem 27. November 2019 über digitale
Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten zu können.
Wir können nur eine elektronische Rechnugnsstellung akzeptieren. Entsprechende Informationen werden Ihnen bei Zuschlagserteilung zugesandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 (3) Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/ Bewerber zulässig.