Projekt GAIA-X 4 AMS: Unterstützungsleistungen beim Aufbau der GAIA-X Infrastruktur und Entwicklung und Durchführung der Sicherheitsvalidierung von automatisierten Mobilitätsanwendungen.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt GAIA-X 4 AMS: Unterstützungsleistungen beim Aufbau der GAIA-X Infrastruktur und Entwicklung und Durchführung der Sicherheitsvalidierung von automatisierten Mobilitätsanwendungen.
Auf europäischer Ebene wurde die GAIA-X Initiative ins Leben gerufen, in der Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammenarbeiten, um eine vernetzte und sichere Dateninfrastruktur zu schaffen. Auf nationaler Ebene ist das BMWK für die Bündelung der GAIA-X Aktivitäten zuständig. Speziell für den Verkehrsbereich wurde die GAIA-X 4 Mobility Projektfamilie entwickelt. Diese fokussiert auf die Entwicklung zukünftiger Mobilitätsanwendungen mit hoher Produktnähe, bei denen die Vernetzung mit Herstellern, Zulieferern, Dienstleistern und Nutzern essenziell ist.
Das hier für diese Ausschreibung (!) relevante Projekt GAIA-X 4 Advanced Mobility Services – kurz GAIA-X 4 AMS – ist eines von insgesamt fünf Projekten der GAIA-X 4 Mobility. Das Projekt GAIA-X 4 AMS entwickelt und erweitert zukünftige Mobilitätsanwendungen anhand zweier Use-Cases und hat zum Ziel diese mit dem bereits im Aufbau befindlichen Daten- und Dienste-Ökosystem von Gaia-X zu erproben.
Der Sitz des bedarfstragenden Institutes ist in 12489 Berlin. Besuche dieses und vielleicht auch anderer Standorte im Rahmen der Auftragsausführung sind denkbar. Die Leistungsausführung als solche wird aber hauptsächlich bei dem Auftragnehmer selbst erfolgen.
Auf europäischer Ebene wurde die GAIA-X Initiative ins Leben gerufen, in der Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammenarbeiten, um eine vernetzte und sichere Dateninfrastruktur zu schaffen. Auf nationaler Ebene ist das BMWK für die Bündelung der GAIA-X Aktivitäten zuständig. Speziell für den Verkehrsbereich wurde die GAIA-X 4 Mobility Projektfamilie entwickelt. Diese fokussiert auf die Entwicklung zukünftiger Mobilitätsanwendungen mit hoher Produktnähe, bei denen die Vernetzung mit Herstellern, Zulieferern, Dienstleistern und Nutzern essenziell ist.
Das hier für diese Ausschreibung (!) relevante Projekt GAIA-X 4 Advanced Mobility Services – kurz GAIA-X 4 AMS – ist eines von insgesamt fünf Projekten der GAIA-X 4 Mobility. Das Projekt GAIA-X 4 AMS entwickelt und erweitert zukünftige Mobilitätsanwendungen anhand zweier Use-Cases und hat zum Ziel diese mit dem bereits im Aufbau befindlichen Daten- und Dienste-Ökosystem von Gaia-X zu erproben.
Für dieses Projekt werden Entwicklungs- und Beratungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung beschafft.
Der Auftraggeber plant mindestens drei und höchstens sechs Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. § 51 Abs. 3 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Vergabestelle grenzt daher die Zahl der geeigneten Bewerber ein, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, falls mehr als sechs geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Dazu wird nochmals das Eignungskriterium A5 (Referenzen) für eine objektive und nichtdiskriminierende Bewertung und Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber herangezogen. Es sind maximal 100 Punkte zu erzielen und es wird nach folgenden Auswahlkriterien bewertet:
1. Das Ausmaß und der Umfang des inhaltlichen Bezuges des Referenzauftrages zum Beschaffungsgegenstand unter Betrachtung des Themas „Betriebskonzepte für mobilitätsrelevante Infrastrukturen“ Dieser Bezug wird insgesamt mit maximal 50 Punkten bewertet.
2. Schilderung des Umfangs, Tiefe und Raffinesse der „Analyse der Qualität von mobilitätsrelevanten Daten“ in den Referenzaufträgen, die einen Eindruck von der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Unternehmens des Bewerbers geben. Dieser Bezug wird insgesamt mit maximal 25 Punkten bewertet.
3. Der Umfang und die Tiefe der in den Referenzaufträgen ausgeführten oder betreuten „Gestaltung von Betriebsbereichen für automatisierte Mobilität, wie es das Gesetz zum autonomen Fahren („Level 4 Gesetz“) vorsieht“, die einen Eindruck von der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers gibt. Dieser Bezug wird mit maximal 25 bewertet.
Der Auftraggeber führt auch eine vergleichende Bewertung unter den Bewerbern durch. Dabei gelten in der Bewertung der Auswahlkriterien folgende Abstufungen in der Bewertung:
• 100% der max. erreichbaren Punkte = herausragend • 80% der max. erreichbaren Punkte = sehr gut • 60% der max. erreichbaren Punkte = gut • 40% der max. erreichbaren Punkte = befriedigend • 20% der max. erreichbaren Punkte oder schlechter = ausreichend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB 2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen 4. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen das Unternehmen oder gegen die Anteilseigner keine restriktiven Maßnahmen der Bundesregierung, der EU oder der USA nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 bestehen.
6. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bewerber müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € für Personenschäden und 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt unter Ziffer II. 2.) sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises. Liegt eine solche Versicherung in Art und Höhe nicht bereits vor, muss alternativ eine schriftliche Erklärung des Versicherers abgegeben werden, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung in entsprechender Höhe abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
7. Eigenerklärung zu dem Umsatz des vergangenen Geschäftsjahres 2021. Die Bewerber müssen im letzten Geschäftsjahr (also 2021) mindestens 160.000€ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt haben.
Vorhandene Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt. Enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Anlagen/Formulare, sind diese zwingend zu nutzen.
8. Nennung von mindestens zwei mit diesem Projekt vergleichbaren Referenzaufträgen. Die Referenzaufträge sind dann vergleichbar, wenn in diesen sämtliche drei folgende Themengebiete bearbeitet werden: I. Betriebskonzepte für mobilitätsrelevante Infrastrukturen,
II. Analyse der Qualität des Datenaustauschs und III. Kenntnisse in der Gestaltung von Betriebsbereichen für automatisierte Mobilität, wie es das Gesetz zum autonomen Fahren („Level 4 Gesetz“) vorsieht.
Dabei können diese drei Themengebiete Inhalt eines einzelnen Referenzauftrages gewesen sein oder sich auf mehrere Referenzaufträge verteilen. Damit alle drei o.g. Themengebiete abgedeckt werden können, können auch mehr als zwei Referenzaufträge eingereicht werden. Fügen Sie also aussagekräftige inhaltliche Beschreibungen der Referenzaufträge bei und argumentieren Sie warum diese die o.g. Kriterien erfüllen. Jeder Referenzauftrag muss dabei ein Mindestauftragsvolumen von 50.000 € haben und die die Referenzaufträge dürfen höchstens aus den letzten zwei Geschäftsjahren (2020 und 2021) samt dem laufenden Jahr stammen. Es wird um Nennung der der Auftraggeber und Kontaktmöglichkeiten gebeten. Das umfasst dann mindestens den Namen des Kunden und eines dort zur Auskunft geeigneten Ansprechpartner samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer). Damit die Bewerber die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wahren können, kann auf die Nennung der Kontaktdaten vorerst verzichtet werden. Aber: Auf Verlangen der Vergabestelle hin reicht der Bewerber die Kontaktdaten auch kurzfristig zwingend nach. 9. Angaben zur Entwicklung der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten zwei Jahren (2020, 2021) bis zur Gegenwart. 10. Firmenprofil mit folgenden Angaben:
Datum der Unternehmensgründung, Standorte des Unternehmens, Rechtsform des Unternehmens, Kundenspektrum und Beschreibung des Kerngeschäftes 11. Eigenerklärung darüber, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt. 12. Erklärung einer Bewerbergemeinschaft 13. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
Vorhandene Mindestanforderungen bzw. Mindeststandards sind in der o.g. Beschreibung genannt. Enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Anlagen/Formulare, sind diese zwingend zu nutzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie uns bis zum Abschluss der ersten Stufe am 20.6.2022 (11:00 Uhr), also dem Teilnahmewettbewerb, keinesfalls bereits die Angebote zu. In dieser Phase sind nur Teilnahmeanträge einzureichen. Nur die erfolgreichen Bewerber werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge und somit dem Abschluss dieser ersten Phase von der Vergabestelle zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes noch einmal separat aktiv aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich im Rahmen dieser zweiten Phase der Ausschreibung, also des Verhandlungsverfahrens, ausdrücklich das Recht vor, den Zuschlag gemäß §17 Absatz 11 VgV bereits auf eines der ersten eingereichten Angebote ohne eine vorherige Verhandlung zu erteilen. Auch das Erstangebot muss somit bereits verbindlich sein. Macht die Vergabestelle hiervon keinen Gebrauch, finden die Verhandlungen so wie in den Vergabeunterlagen beschrieben statt.
Die elektronische Form der Abgabe aller Unterlagen (z.B. Teilnahmeanträge, Angebote) ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie nur noch in Ausnahmefällen eine rechtskonforme, digitale Signatur. I. d. R. ist die rechts konforme Unterschrift, in Textform, nach § 126b BGB zu leisten. Das bedeutet, Vor- und Zuname der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der Vergabeplattform subreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport: z.b. Herr Felix Hinske, Tel.: 0221/98578-38, E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail: [gelöscht]. Bitte nutzen Sie bei Fragen zu dem Verfahren und den Vergabeunterlagen ausschließlich die Nachrichtenfunktion in ihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier komplett zitiert wird:
"§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."