Rahmenvereinbarung Zoll- und Logistikleistungen im Warentransport
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Zoll- und Logistikleistungen im Warentransport
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung umfasst internationale Transportdienstleistungen (Straßen-, Schienen-, Luft- und Seefrachttransporte) sowie die Erledigung von erforderlichen Zollformalitäten sowohl beim Import als auch beim Export von hochwertigen und sensiblen Forschungsgeräten sowie sonstigen Gütern im Rahmen von Forschungskampagnen.
Richtet sich nach dem jeweiligen Erfüllungsort (weltweit).
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung umfasst internationale Transportdienstleistungen (Straßen-, Schienen-, Luft- und Seefrachttransporte) sowie die Erledigung von erforderlichen Zollformalitäten sowohl beim Import als auch beim Export von hochwertigen und sensiblen Forschungsgeräten sowie sonstigen Gütern im Rahmen von Forschungskampagnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eignungsformblatt II.2)
- Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung im Unternehmen. (siehe Eignungsformblatt III.1.3)
- Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt (siehe Angebotsformular).
- Der Bieter muss mindestens vier Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren nachweisen, welche die Erfahrung in der Abwicklung von weltweiten wissenschaftlichen Kampagnen belegen.
Davon muss jeweils ein Referenzprojekt über folgende Leistungen nachgewiesen werden:
-- Transport- und Zollabwicklung von Kampagnen in arktischen Regionen
-- Transport- und Zollabwicklung von Raketenteilen bei weltweiten Kampagnen
-- Transport- und Zollabwicklung von Dual-Use Gütern
-- weltweite Kampagnen von Forschungsflugzeugen
- Nachweis über die Registrierung beim Luftfahrtbundesamt als reglementierter Beauftragter
- Eigenerklärung zur Erfahrung hinsichtlich Zollformalitäten im Import und Export
- Eigenerklärung zur Erfahrung in der Organisation von Transportgütern jeglicher Art, inklusive aller Gefahrgutklassen und KWKG Gütern
Sonstige:
- Eigenerklärung zur Arbeitssprache
- Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
-- Datum der Unternehmensgründung
-- Standorte des Unternehmens
-- Rechtsform des Unternehmens
-- Kundenspektrum
-- Beschreibung des Kerngeschäftes
- Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitszeitnormen
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).