Neu- und Umbau Bauhof Rietberg Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-87
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05754032
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rietberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neu- und Umbau Bauhof Rietberg
Die Stadt Rietberg beabsichtigt in das Objekt den Baubetriebshof der Stadt Rietberg unterzubringen. Dafür müssen diverse Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die wesentlichen Arbeiten wurden in 3 verschiedene Bauteile aufgelistet. - Bauteil 1 (Neubau Fahrzeughalle/Kalthalle)- Bauteil 2 (Außenbereich)- Bauteil 3 (Sozialbereich) Bei der Teilnahme ist zu berücksichtigen, dass bei der Ausführung, aufgrund der Dringlichkeit, jedoch ein vorgeschriebener Zeitplan eingehalten werden muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Stadt Rietberg beabsichtigt in das Objekt den Baubetriebshof der Stadt Rietberg unterzubringen. Dafür müssen diverse Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Die wesentlichen Arbeiten wurden in 3 verschiedene Bauteile aufgelistet. - Bauteil 1 (Neubau Fahrzeughalle/Kalthalle)- Bauteil 2 (Außenbereich)- Bauteil 3 (Sozialbereich).
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Land: Deutschland
Nachtrag Ingenieurleistungen TGA (Ing.-Büro ConTec):
Nach § 39 Abs. 5 der VgV in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 b GWB sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre nur mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Stadt Rietberg verbunden. Die ursprünglichen anrechenbaren Kosten wurden ohne Beteiligung eines TGA-Planers auf 505.000 € netto geschätzt. Nach Überplanung druch den beauftragten TGA-Planer wurden die anrechenbaren Kosten auf ca. 1.710.000 € netto geschätzt. Durch die erheblichen Mehrkosten der TGA-Leistungen ergibt sich das geänderte Honorar des Ingenieurbüros. Die Netto-Auftragssumme des Nachtrags beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Die Stadt Rietberg beabsichtigt, den Baubetriebshof an einen neuen Standort zu verlagern. Zur Planung der für diesen Standortwechsel notwendigen Um- und Neubaumaßnahmen auf dem zukünftigen Gelände waren umfassende Architekten-/Planungsleistungen erforderlich, die mit dem ursprünglichen Auftrag vergeben wurden. Die Gesamtmaßnahme unterliegt einer besonderen Dringlichkeit, da die Baumaßnahmen bereits bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein müssen. Bereits mit Auftragsbekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der vorgeschriebene Zeitplan zwingend einzuhalten ist. Ein Auftragnehmerwechsel und die damit verbundenen Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme hätten zur Folge, dass der Baubetriebsabteilung ab dem 01.01.2023 kein Standort mehr zur Verfügung stünde. Die Bereitstellung eines uneingeschränkt betriebsfähigen Standortes und die damit verbundene reibungslose Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben der BBA sind aus Sicherheitsgründen jedoch zwingend erforderlich.