Nachrüstung Brennelementelager Gorleben - Neubau Schutzwand mit Nebenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://www.subreport.de/E63628811
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://www.subreport.de/E63628811
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gorleben
Postleitzahl: 29457
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gorleben / Niedersachsen
NUTS-Code DE934 Lüchow-Dannenberg
Zusätzlich sind in direkter Anbindung an die Stahlbetonwand vier Schutzräume und ein Personenvereinzelungsgebäude zu errichten. Im Zwischenraum zwischen neuer Stahlbetonwand und der vorhandenen Lagerhalle BZG (Längsseiten) sind unterirdische Flüssigkeitssammelkanäle herzustellen.
Weiterhin beinhaltet der Leistungsumfang den Bau einer unterirdischen Sicherungszentrale (SiZe). Auch für diese Maßnahme sind umfangreiche Tiefbauarbeiten (überschnittene Bohrpfahlwand, rückverankerte Unterwasserbetonsohle) erforderlich.
45000000 Bauarbeiten, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45222300 Ingenieurarbeiten für Sicherheitsanlagen, 45223500 Stahlbetonkonstruktionen, 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Unterirdische Wirtschaft
Die vorhandene Ver- und Entsorgung der Medien des BZG liegt teilweise im Gründungsbereich der neu zu erstellenden Stahlbetonwand sowie der Flüssigkeitssammelkanäle. Aus diesem Grund werden Leitungen bzw. Bauwerke verlegt. Im Wesentlichen handelt es sich um:
• Regen- und Schmutzwasserkanäle einschließlich der Schachtbauwerke östlich und westlich des BZG
• Trinkwasserleitung südöstlich des BZG
• Löschwasserleitungen inkl. Hydranten östlich, westlich und nördlich des BZG
• Kabeltrassen inkl. Schächten
Die sonstigen Kabelschächte und -trassen bleiben weitgehend bestehen. Für diese Bauwerke werden im Fundamentbereich Durchbrüche und Aussparungen vorgesehen.
Stahlbetonwand (Schutzwand)
Die Stahlbetonwand wird mit einem Abstand umlaufend um das BZG errichtet. Sie ist mit einer Höhe von ca. XX m und einer Dicke von mindestens XX cm, herzustellen. Für die Herstellung der Schutzwand werden XX m³ Beton benötigt. Die Innen- und Außenseiten sind Sichtbetonflächen. Die Stahlbetonwand erhält auf der Außenseite einen Anstrich.
Die Stahlbetonwand wird über eine Pfahlgründung mit Streifenfundament tiefgegründet. Insgesamt ist die Herstellung von XX Pfählen geplant. Für das Streifenfundament sind ca. XX m³ Beton vorgesehen.
Schutzräume
Im Zwischenraum zwischen den Außenwänden des BZG und der neuen Stahlbetonwand werden vier Schutzräume in Stahlbetonbauweise hergestellt.
Personenvereinzelungsgebäude
Vor der Stahlbetonwand wird ein Anbau als Zugang bzw. Personenvereinzelung errichtet. Der Anbau wird auf einer Bodenplatte als Stahlkonstruktion erstellt und erhält ein Pultdach.
Flüssigkeitssammelkanäle
Im Zwischenraum zwischen den Außenwänden des BZG und der neuen Stahlbetonwand werden an den Längsseiten unterirdische Flüssigkeitssammelkanäle aus Stahlbetonfertigteilen mit Edelstahlauskleidung errichtet.
Erdung und Blitzschutz
Die neue Stahlbetonwand sowie die Personenvereinzelung und sonstige großflächige Metallkomponenten (z. B. Türen und Tore) werden in das vorhandene Erdungs- und Blitzschutznetz eingebunden.
Sicherungszentrale (SiZe)
Die Sicherungszentrale ist in einem eigenen Baufeld zu errichten. Die Baugrube wird durch eine überschnittene Bohrpfahlwand und eine Unterwasserbetonsohle hergestellt.
Die Sicherungszentrale wird als massive Stahlbetonkonstruktion hergestellt. Mit Ausnahme des Gebäudezugangs befindet sich die Sicherungszentrale vollständig unterhalb der Tagesoberfläche.
Für die Herstellung der SiZe ist der Einbau von XX m³ Beton vorgesehen. Der oberirdische Eingangsbereich wird durch eine Stahlkonstruktion hergestellt.
Insgesamt werden für dieses Projekt ca. 8.000 m3 Beton und ca. 350 Bohrpfähle veranschlagt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sicherheitsleistung für Mängelanschrüche in Höhe von 3% der Bruttoschlussrechnungssumme
Für Tätigkeiten innerhalb des Kontrollbereiches nach § 6 AtG (Atomgesetz) im BZG ist eine Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 25 StrlSchG erforderlich. Es ist ein Abgrenzungsvertrag mit der BGZ hinsichtlich Strahlenschutz abzuschließen. Es ist beruflich exponiertes Personal mit gültigem Strahlenpass einzusetzen. Ein alleiniges Arbeiten ist im Kontrollbereich nicht möglich (es gilt die 2-Personen-Regel). Beim Betreten und Verlassen des Kontrollbereichs können betriebsübliche Wartezeiten entstehen. Der AN hat diese Wartezeiten in seine Zeitplanung einzubeziehen. Aus strahlenschutzrechtlichen Gründen sind die Aufenthaltszeiten im Kontrollbereich zu minimieren. Sämtliche Arbeiten, die außerhalb des BZG auszuführen sind, befinden sich außerhalb des Kontrollbereichs. Trotzdem ist auch hier der Einsatz von beruflich exponiertem Personal (Kategorie B) gemäß § 71 StrlSchV mit gültigem Strahlenpass erforderlich. Ab dem Betreten der Baustelle ist das Mitführen von Dosimetern (amtliches und betriebliches Dosimeter) vorgeschrieben. Beim Verlassen der Baustelle sind sie wieder abzulegen.
Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des BZG ist vom AN ausschließlich zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß § 12 b AtG einzusetzen. Der AG stellt dem AN die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung. Der AN stellt dem AG die ausgefüllten Formulare unverzüglich nach Beauftragung zur Weiterleitung an die zuständige Behörde zur Verfügung. Personen ohne gültigen Nachweis der Zuverlässigkeit sind grundsätzlich nicht zugelassen. In Fällen begründeter Zugangsverweigerung hat der AN Abhilfe zu schaffen. Beim Betreten und Verlassen des Werksgeländes werden Fahrzeug-, Personen- und Gepäckkontrollen durchgeführt. Der AN hat sicherzustellen, dass zum Betreten des Werkgeländes alle AN-Mitarbeiter täglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zwingend mit sich führen. Alle Personen, die auf dem Betriebsgelände des BZG tätig werden, müssen einen Sicherheitspass bei sich tragen.
Die aktuell gültigen Corona-Regeln sind einzuhalten.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der TeilnahmeantragsfristEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6a VS VOB/A. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der TeilnahmeantragsfristEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6a VS VOB/A. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird.Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der jeweilige Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen (Mindeststandard). Bei Bietergemeinschaften muss der vorgenannte Mindestumsatz von maximal drei Mitgliedern kumulativ nachgewiesen werden können. Bei Nichterfüllung der Vorgaben zum Mindestumsatz erfolgt der Ausschluss.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Darstellung (Vordruck) von mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten oder Projekten mit gleichem Schwierigkeitsgrad aus den letzten fünf (5) Jahren mit Angabe der ausgeführten Leistung, des Leistungszeitraums, der Auftragssumme sowie der Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers (Mindestbedingung).
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
Erklärung (Vordruck), dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen des Auftraggebers: Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte)
Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Bei Bietergemeinschaft müssen die Angaben eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Referenzprojekte müssen kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen:
(M.1) Das Referenzprojekt beinhaltet den Bau von massiven Stahlbetonwänden, Stahlbetonfundamenten und Stahlbetondecken unter Berücksichtigung von Vorschriften zum Massenbeton.
(M.2) Das Referenzprojekt beinhaltet die Herstellung und Einbindung in vorhandene Ver- und Entsorgungsnetze und Einrichtungen (z.B. Regenwasser, Schmutz-wasser, Löschwasser, Trinkwasser, Erdung, Blitzschutz)
(M.3) Das Referenzprojekt beinhaltet Bohrpfahlgründungen aus Stahlbetongroß-bohrpfählen
(M.4) Das Referenzprojekt beinhaltet überschnittene Bohrpfahlwände (Baugrubensicherung)
(M.5) Das Referenzprojekt beinhaltet eine Unterwasserbetonsohle mit Rückverankerung
(M.6) Das Referenzprojekt beinhaltet verschiedene Stahlkonstruktionen für Nebengebäude
(M.7) Das Referenzprojekt beinhaltet Stahlbetonfertigteile
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Es ist für jeden Nachunternehmer das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen zum Teilnahmeantrag werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https:// www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E63628811 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports.Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen.
Der Teilnahmeantrag, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der
Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E63628811 einzureichen.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Eingang der Angebote erfolgt schriftlich.Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“