Unified Communications & Collaboration (HW & SW) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-4220500349
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unified Communications & Collaboration (HW & SW)
Hardware-/Software-Lieferung sowie Software-Pflege für die Cisco Unified Communications Manager Cluster inklusive der Unified-Communications- und Collaboration-Merkmale und Videokonferenzen
Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf Der Auftragnehmer verpflichtet sich verschiedene Ressorts/Dienststellen des Landes NRW neben dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit zu beliefern. Die Bezugsberechtigten sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Im Vertragsverlauf sind vom AN die folgenden Anforderungen zu erfüllen:
- Lieferung von Hardware und Software gemäß den Anforderungen
- (Optional) Unterstützung bei der Erstkonfiguration und Installation der Systeme und Komponenten (ausgenommen Serverhardware) in neuen Dienststellen inklusive Entsorgung des Verpackungsmateri-als
- die Aufstellung und zeitnahe Übersendung (innerhalb von 5 Werk-tagen) aller für die Inventarverwaltung und Dokumentation erforder-lichen Informationen nach der Installation bzw. einem Austausch von Komponenten im Rahmen des Austausch-Services.
- (Optional) die Entsorgung abgerüsteter Hardware und Verpa-ckungsmaterialien
- die Instandhaltung und Instandsetzung defekter Geräte (optional auch vor Ort in den Dienststellen) über einen Hardware-Austausch-Service
- Bereitstellung eines Zugangs für den direkten Zugriff auf das Cisco Support-System.
- (Optional) bei den Installationen sind alle konfigurierbaren Parame-ter ausführlich zu dokumentieren.
- (Optional) die Bereitstellung qualifizierten Service-Personals zur Unterstützung des IT.NRW-Personals zur Pflege, Wartung und In-standsetzung der IPT-Installationen.
- die Ausbildung und Weiterbildung des IT.NRW-Personals im für die Administration und Betrieb der Systeme ausgeschriebenem Umfang
Die Umrüstung von weiteren Landesbehörden in NRW auf IP-Telefonie innerhalb der nächsten zwei Jahre ist wahrscheinlich. Die Größenordnung der Investitionen lässt sich jedoch zurzeit nicht vorhersagen oder festlegen.
Der Landesbetrieb IT.NRW plant im Rahmen der Ausschreibung:
- die Vergabe von Hardware-/Software-Lieferung sowie Software-Pflege für die Cisco Unified Communications Manager Cluster in-klusive der Unified-Communications- und Collaboration-Merkmale und Videokonferenzen
Die Höchstgrenze für Abrufe aus diesem Los beträgt [Betrag gelöscht] Euro Personentage (Höchstgrenze). Der Rahmenvertrag endet bei Erreichen der Höchstgrenze ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht kein Anspruch auf Erreichen der Obergrenze.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat Erfahrungen mit mindestens zwei wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten und mit dem Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen nachzuweisen (Referenzliste).
Der Auftragnehmer muss im Rahmen der Bietereignung mindestens zwei Referenzprojekte nennen (A-Kriterium). Folgende Referenzen werden als mit dem Gegenstand der Ausschreibung vergleichbar anerkannt:
Lieferung, Betrieb und erweiterter Support für eine Cisco-Unified-Communications-Manager-Umgebung mit
- mindestens 1000 Ports
- mindestens drei (3) Standorten
- verteilte Installation der zentralen Komponenten
- mindestens ein halbes Jahr produktiv
- maximal drei (3) Jahre alt
Der Bieter muss gewährleisten, dass die ausgeschriebenen Leistungen während der gesamten Dauer des Rahmenvertrages uneingeschränkt und in vollem Umfang erbracht werden können.
Der Bieter muss den Mitarbeitern von IT.NRW Cisco-Schulungen, welche mit den von Cisco anerkannten Zertifizierungen abgeschlossen werden können, ermöglichen.
Es gelten die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDLUA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.