A 3/A 40 Umbau AK Kaiserberg Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07731-10_02-22-5014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 3/A 40 Umbau AK Kaiserberg
Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich.
Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB.
Duisburg
Es ist ein Planungskonzept für die erforderlichen Kabelverlegungen im Bahnbereich sowohl als Behelfszustand zur Umgehung des Baubereiches beim Abbruch des alten Bauwerkes, bei den
Gründungs-, Verbau-, Schalungs- und Betonierarbeiten, als auch für den Endzustand nach Herstellung des Ersatzneubaus zu erstellen.
Für die in diesem Vertrag erbrachten Planungsleistungen sollen auch die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.
Der Umfang der Leistung orientiert sich an den Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI.
Folgende Leistungen sollen im Zuge dieses Auftrages abgedeckt werden:
1.) Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Kabelverlegungen im Bau- und Endzustand, inkl. der erforderlichen Suchschachtungen für erdverlegte Kabel
2.) Untersuchung der erforderlichen Sperrpausen. Hierbei sind auch die Auswirkungen von eventuell erforderlichem Schneiden und Muffen der Kabel zu berücksichtigen
3.) Abstimmung der erforderlichen Arbeiten mit den Fachdiensten der DB einschl. der entsprechenden Begehungen und Projektbesprechungen
4.) Einholung der Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten bei der DB Netz AG und ggfl. Dritten (Schachtscheine)
5.) Erstellung von Ausführungsunterlagen für Kabelprovisorien
6.) Untersuchung, ob abhängig vom Bauablauf ggfs. eine Mehrfachumlegung erforderlich wird
7.) Erstellung von Ausführungsunterlagen für die Endverlegung in neuer Lage nach Abschluss der Brückenbauarbeiten
8.) Teilnahme an Projektbesprechungen des Gesamtprojektes (nur in Bezug auf DB-kabeltechnische Belange)
9.) Vorermittlung der Kosten der Verlegung der Kabel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die
dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die
fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Nachweise der Präqualifikationssysteme der Deutschen Bahn AG (Gültigkeitsdauer > 6 Monate) für die folgenden Kategorien:
- Planung bauliche Anlagen, Warengruppe: Verkehrsanlagen
- Planung E-Technik, Warengruppe: Energieanlagen
- Planung LST
§ 75 VgV
- Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
-Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio EUR gegeben
ist.
- Nachweis Handelsregisterauszug
- Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle
Abschnitt IV: Verfahren
Bedingt durch den Projektablauf ist eine zügige Bearbeitung der Leistung erforderlich. Beginn der Ausführung der Leistung: 24.06.2022.
Aus diesem Grund wird die Frist zur Abgabe der Angebote gem. § 15 (3) VgV auf 15 Kalendertage festgelegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDLGE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de