Rahmenvertrag Personelle Betreuung von Veranstaltungstechnik und Materialmiete Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2022-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Personelle Betreuung von Veranstaltungstechnik und Materialmiete
Rahmenvertrag Personelle Betreuung von Veranstaltungstechnik in 2 Veranstaltungsstätten durch Meister und Fachkräfte zzgl. Anmietung von Technik
Forum am Schlosspark / MHPArena
Stuttgarter Straße 33 / Schwieberdinger Straße 30
71638 / 71636 Ludwigsburg
Deutschland
Rahmenvertrag Veranstaltungstechnische Dienstleistungen durch Meister und Fachkräfte inkl. Anmietung von Veranstaltungstechnik.
Unterschiedliche Häufigkeiten und Umfänge ab 01.10.2022 mit einer Mindestabnahmemenge von 6.000 Arbeitsstunden/Jahr
Option: 2-malige Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr bis maximal 30.06.2026. Die Option muss mit einem Vorlauf von einem Jahr gezogen werden.
Auf Wunsch wird vom 07. bis 09. Juni 2022 die Möglichkeit einer einstündigen Ortsbesichtigung angeboten. Anmeldungen und Terminvereinbarungen sind bis zum 07. Juni 2022 über das Nachrichtentool des Vergabeportals einzureichen bzw. anzufordern.
Höchstmenge der Rahmenvereinbarung: 13.200 Arbeitsstunden/Jahr x 3,75 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach -sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer- an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.);
1.1.2
Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft;
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"/"Eigenerklärung zu den §§ 123/124 GWB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1.2.1
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
1.2.3
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Mindest-Deckungssummen in Euro je Schadenfall
für Personenschäden 5 Mio.
für Sachschäden 5 Mio.
für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 1 Mio.).
Falls die geforderte Versicherung nicht bereits besteht, erklärt der Bieter, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Risikodeckung ist spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen.
1.3.1
Angabe mindestens einer Referenz mit vergleichbaren Dienstleistungen in vergleichbaren Objekten (nicht älter als 4 Jahre) in deutscher Sprache mit vollständigen Angaben und Umfang.
Vergleichbare Dienstleistung bedeutet: Tätigkeit im angegebenen Objekt an mindestens 35 Veranstaltungen / Jahr.
Vergleichbares Objekt bedeutet: Veranstaltungsstätte mit Fassungsvermögen von mindestens 800 Besuchern.
Meister und Veranstaltungstechniker des jeweiligen Fachgewerkes (Bühne, Licht, Ton und Video). Die Fachkräfte müssen mindestens die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik und mind. 3 Jahren Berufserfahrung haben.
siehe Anlage 3 Service Level Agreement
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis spätestens 08.06.2022 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zurVerfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel
zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601 476,
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter,welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland