Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle sowie einer Elektrolyseanlage zur Versorgung von Brennstoffzellenbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 20220518 KBB-JW/ST
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stawag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aseag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle sowie einer Elektrolyseanlage zur Versorgung von Brennstoffzellenbussen
Mit den "Klimazielen 2030" hat sich die STAWAG als Innovationsführer einer klimafreundlichen Strom- und Wärmeversorgung verschrieben. Teil des Maßnahmenpaketes ist auch eine umweltfreundliche Mobilität. Im Rahmen eines Pilotprojektes schreibt die STAWAG gemeinsam mit ihrem Schwesterunternehmern ASEAG die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle nebst Nebenanlagen für die ASEAG sowie einer Elektrolyseanlage nebst Nebenanlagen für die STAWAG, jeweils einschließlich Sicherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit, zur Versorgung der von der ASEAG zu beschaffenden Brennstoffzellenbusse aus.
Die Auftraggeber sind Konzernunternehmen und wollen gemeinsam einen nachhaltigen Nahverkehr in Aachen ermöglichen. Hierzu wollen sie gemeinsam sämtliche Komponenten und Leistungen beschaffen, die für die Versorgung von Brennstoffzellenbussen erforderlich sind. Um die Kompatibilität der Komponenten und Leistungen zu gewährleisten, beabsichtigen die Auftraggeber sämtliche Leistungen aus einer Hand zu beschaffen.
Der Auftragnehmer hat für das Funktionieren des Gesamtsystems einzustehen und insbesondere bei einem Ausfall der Elektrolyseanlage eine ersatzweise Versorgung der ASEAG mit Wasserstoff sicherzustellen.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die betriebliche Verfügbarkeit der gelieferten Komponenten für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gewährleisten und in Bezug auf die Wasserstofftankstelle als Betreiber auftreten.
Im Einzelnen:
Es ist eine lokale Erzeugung von grünem Wasserstoff auf Basis von Windenergie mittels Elektrolyseanlage vorgesehen. Der produzierte Wasserstoff soll direkt verdichtet und über eine Abfüllstation in mobile Speicher abgefüllt werden. Die mobilen Speicher werden per Trailer zur Wasserstofftankstelle auf dem Betriebshof der ASEAG transportiert. Gegebenenfalls sollen weitere Abnehmer mittels Trailer/mobilem Speicher versorgt werden. Die mobilen Speicher sollen an der Tankstelle so intergiert werden, dass sowohl die Befüllung der Wasserstofftankstelle als auch eine direkte Betankung der Brennstoffzellenbussen per Überströmen aus den Speichern erfolgen kann. Der tägliche Bedarf an Wasserstoff beläuft sich nach derzeitiger Planung auf ca. 1000 kg am Tag.
Betriebshof der ASEAG Neuköllner Straße 1 52068 Aachen Die Wasserstoff-Elektrolyseanlage wird bevorzugt aus dem nahen gelegenen Windpark (Gewerbegebiet Avantis, Avantisallee 52072 Aachen-Horbach) mit Leistung versorgt. Aktuell wird die Genehmigungsfähigkeit am Standort geprüft. Gegebenenfalls kann es während des Ausschreibungsverfahrens zu einer Standortänderung kommen, dies sollte jedoch keinen Einfluss auf die funktionalen Anforderungen der Wasserstoff-Elektrolyseanlage haben.
Mit den "Klimazielen 2030" hat sich die STAWAG als Innovationsführer einer klimafreundlichen Strom- und Wärmeversorgung verschrieben. Teil des Maßnahmenpaketes ist auch eine umwelt-freundliche Mobilität. Im Rahmen eines Pilotprojektes schreibt die STAWAG gemeinsam mit ihrem Schwesterunternehmern ASEAG die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoffversorgungsinfrastruktur, bestehend aus einer Wasserstofftankstelle nebst Nebenanlagen für die ASEAG sowie einer Elektrolyseanlage nebst Nebenanlagen für die STAWAG, jeweils einschließlich Sicherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit, zur Versorgung der von der ASEAG zu beschaffenden Brennstoffzellenbusse aus.
Die Auftraggeber sind Konzernunternehmen und wollen gemeinsam einen nachhaltigen Nahverkehr in Aachen ermöglichen. Hierzu wollen sie gemeinsam sämtliche Komponenten und Leistungen beschaffen, die für die Versorgung von Brennstoffzellenbussen erforderlich sind. Um die Kompatibilität der Komponenten und Leistungen zu gewährleisten, beabsichtigen die Auftraggeber sämtliche Leistungen aus einer Hand zu beschaffen.
Der Auftragnehmer hat für das Funktionieren des Gesamtsystems einzustehen und insbesondere bei einem Ausfall der Elektrolyseanlage eine ersatzweise Versorgung der ASEAG mit Wasserstoff sicherzustellen.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer die betriebliche Verfügbarkeit der gelieferten Komponenten für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gewährleisten und in Bezug auf die Wasserstofftankstelle als Betreiber auftreten.
Im Einzelnen:
Es ist eine lokale Erzeugung von grünem Wasserstoff auf Basis von Windenergie mittels Elektrolyseanlage vorgesehen. Der produzierte Wasserstoff soll direkt verdichtet und über eine Abfüllstation in mobile Speicher abgefüllt werden. Die mobilen Speicher werden per Trailer zur Wasserstofftank-stelle auf dem Betriebshof der ASEAG transportiert. Gegebenenfalls sollen weitere Abnehmer mittels Trailer/mobilem Speicher versorgt werden. Die mobilen Speicher sollen an der Tankstelle so intergiert werden, dass sowohl die Befüllung der Wasserstofftankstelle als auch eine direkte Betankung der Brennstoffzellenbussen per Überströmen aus den Speichern erfolgen kann. Der tägliche Bedarf an Wasserstoff beläuft sich nach derzeitiger Planung auf ca. 1000 kg am Tag.
Zu den Komponenten/Leistungen:
Elektrolyseanlage: Der Auftragsgegenstand umfasst die Lieferung der Elektrolyseanlage sowie die Vor-Ort-Montage und Errichtung der Anlage inklusive sämtlicher dazu erforderlicher Baumaßnahmen, Verrohrung und elektrische Arbeiten, Dokumentationen, Inbetriebnahme inkl. Abnahme, Site Acceptance Test (SAT), Begleitung und Unterstützung bei allen Genehmigungen und Abnahmen durch die zugelassene Überwachungsstelle/Behörde, Übergabe an den Auftraggeber inkl. Einweisung in die Anlage und Schulungen der Mitarbeiter sowie Verfügbarkeit der Anlage (Wartung, Instandhaltung und Verschleiß- / Verbrauchsmittel). Der Betrieb der Elektrolyseanlage soll nach derzeitigem Stand durch die STAWAG erfolgen. Sollte das von der STAWAG vorgesehen Grundstück wider Erwarten nicht zur Verfügung stehen, behalten sich die Auftraggeber vor, diesen Teil der Leistung aus dem verfahren heraus zu lösen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer eine alternative Wasserstoffbeschaffung sicherzustellen.
Wasserstofftankstelle: Die Errichtung der Wasserstofftankstelle beinhaltet insbesondere die Lieferung und Montage aller Anlagenkomponenten für die Wasserstoffanlieferung, -kompression, -speicherung und -betankung inklusive sämtlicher dazu erforderlicher Baumaßnahmen als Gesamtanlage inkl. mobiler Speicher (Hauptkomponenten) sowie die Lieferung der Hardware, die Bereitstellung der vollständigen Dokumentation, die Inbetriebnahme der Anlage inkl. Abnahme, die Durchführung vom Schulungen inkl. Schulungsunterlagen und die Übergabe der Anlage an die ASEAG. Zum Leistungsumfang gehört zudem die Wartung und Instandhaltung inkl. einer permanenter Fernüberwachung sowie der Betrieb der Wasserstofftankstelle zur Versorgung von Brennstoffzellenbussen mit Wasserstoff.
Der Transport des Wasserstoffes von der Elektrolyseanlage zur Tankstelle ist nach derzeitiger Planung ebenfalls Gegenstand der Beschaffung.
In einer ersten Ausbaustufe ist die Wasserstofftankstelle zur Versorgung von bis zu 21 Brennstoffzellenbussen nebst zwei mobilen Speichern und eines Pufferspeichers zu errichten. Die ASEAG behält sich vor, in einer zweiten Ausbaustufe die Wasserstofftankstelle zur Versorgung von bis zu 37 Brennstoffzellenbussen zu ertüchtigen. Die Errichtung der Wasserstofftankstelle erfolgt nach vorliegender Genehmigung und Zulassung bzw. Förderzusage.
Die Auftraggeber behalten sich vor, den Auftragsgegenstand während des Vergabeverfahrens im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufgrund von Optimierungsvorschlägen der Bieter anzupassen.
Für die dauerhafte Verfügbarkeit der Wasserstoff-Elektrolyseanlage sowie der Wasserstofftankstelle ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer für eine anfängliche Laufzeit von 5 Jahren für die Elektrolyseanlage und 10 Jahre für Wasserstofftankstelle die Verfügbarkeit sicherstellt. Die Auftraggeber haben das einseitige Recht, die Laufzeit der Verfügbarkeit insgesamt 3 Mal für die Elektrolyseanlage und 2 Mal für die Wasserstofftankstelle um jeweils 5 Jahre zu verlängern. Eine mögliche Gesamtlaufzeit beträgt somit jeweils 20 Jahre.
Die Auftraggeber werden 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Die Auftraggeber werden zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Die Auftraggeber werden zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings werden die Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Für die dauerhafte Verfügbarkeit der Wasserstoff-Elektrolyseanlage sowie der Wasserstofftankstelle ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer für eine anfängliche Laufzeit von 5 Jahren für die Elektrolyseanlage und 10 Jahre für Wasserstofftankstelle die Verfügbarkeit sicherstellt. Die Auftraggeber haben das einseitige Recht, die Laufzeit der Verfügbarkeit insgesamt 3 Mal für die Elektrolyseanlage und 2 Mal für die Wasserstofftankstelle um jeweils 5 Jahre zu verlängern. Eine mögliche Gesamtlaufzeit beträgt somit jeweils 20 Jahre.
Da die Auftraggeber beabsichtigen, für die Beschaffung der Wasserstofftankstelle sowie der Elektrolyseanlage Fördermittel in Anspruch zu nehmen, gilt folgendes:
- Wasserstofftankstelle: Die abschließende Genehmigung der Fördermittel kann erst erfolgen, nachdem für die erforderlichen Baumaßnahmen eine Genehmigung erteilt wurde.
- Elektrolyseanlage: Der Förderbescheid im Rahmen des Förderprogramms "Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)" liegt vor.
Die zu betankenden Brennstoffzellenbussen werden in einem gesonderten Vergabeverfahren beschafft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärungen
Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der insbesondere hervorgeht, dass
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist,
- der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), aus der hervorgeht, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Nachunternehmer / Bewerbergemeinschaft
Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen welche Leistung erbringen soll.
(i) Beabsichtigt ein Bewerber bereits vor Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Rahmen des Teilnahmeantrages zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen (Vordruck 3). Auf Verlangen der Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
(ii) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 4). Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
c) Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der bis zu letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der bis zu letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoff-Elektrolyseanlage sowie einer Wasserstofftankstelle inkl. Sicherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit) vergleichbar sind (Vordruck 5).
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 7 und 8)
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Errichtung und Inbetriebnahme einer Wasserstoff-Elektrolyseanlage sowie einer Wasserstofftankstelle inkl. Sicherstellung der betrieblichen Verfügbarkeit) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen
Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Vordruck 6).
Hieraus muss sich ergeben, dass der Bewerber
- derzeit mindestens eine Elektrolyseanlage in der Leistungsklasse von mindestens 1 MW baut, oder bereits gebaut und in Betrieb genommen hat und
- derzeit mindestens eine Wasserstofftankstelle für die Betankung von Nutzfahrzeugen (350 bar) baut oder bereits gebaut und in Betrieb genommen hat.
Die Referenzen sollen nicht älter als 5 Jahre sein.
Sofern einer der beiden Referenzen nicht durch das eigene Unternehmen (Bewerber) nachgewiesen werden kann, ist die fehlende Referenz hilfsweise durch das kooperierende Unternehmen nachzuweisen, das im Auftragsfall die entsprechende Leistung erbringen soll (Nachunternehmer / Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Auftraggeber werden die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an die Auftraggeber weitergegeben werden.
b) Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
c) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen (Vordrucke 7 und 8).
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten gemäß Vergabeunterlagen und Vertrag/Verträge.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Bewerbergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden.
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern bzw. hilfsweise Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Auftraggeber behalten sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben.
Die Auftraggeber behalten sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen,
- wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht gewährt werden sollten,
- wenn die Aufsichtsratsgremien der Projektumsetzung nicht zustimmen und
- wenn die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen des Projektes nicht oder in nicht ausreichendem Umfang gewährt werden sollten.
2) Die Auftraggeber vergeben die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeber werden zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote werden die Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen den Auftraggebern vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über die Abgabe von Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellen die Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.
3) Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
4) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
5) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke der Auftraggeber (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
6) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
7) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 1.3) genannte Vergabeportal statt. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung der Auftraggeber.
10) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYJCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei den Auftraggebern zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei den Auftraggebern zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]