Breitbandausbau "weiße Flecken" Bühlerzell Referenznummer der Bekanntmachung: 21BZ-008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau "weiße Flecken" Bühlerzell
FTTB Breitbandausbau "weiße Flecken" Bühlerzell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im gesamten Gemeindegebiet Bühlerzell soll der FTTB Breitbandausbau "weiße Flecken" durchgeführt werden. Die Leistungen umfassen die kompletten Tiefbauarbeiten und den kompletten Kabeleinzug.
Geplante Massen Tiefbau:
Trassen
Haupttrasse, befestigt Asphalt = ca. 11 km
Haupttrasse, befestigt Pflaster = ca. 1 km
Haupttrasse, unbefestigt = ca. 29 km
Hausanschlusstrasse, befestigt Asphalt = ca. 2 km
Hausanschlusstrasse, befestigt Pflaster = ca. 2 km
Hausanschlusstrasse, unbefestigt = ca. 5 km
Hausanschlüsse = ca. 470 Stk
Rohrverbände / Einzelrohre / Bauwerke
Rohrverbände = ca. 120 km
Einzelrohre = ca. 9 km
Kabelschächte = ca. 28 Stk.
Verteilerschränke = ca. 38 Stk.
Multifunktionsgehäuse (HVT) = 3 Stk.
PoP Betongebäude 3x3m (HVT) = 1 Stk.
PoP Betongebäude 3x5m (HVT) = 1 Stk.
Liefern und Einzug von 60.000 m 288 fs. LWL
Liefern und Einzug von 65.000 m 24 fs. LWL
ca. 9.000 Stk thermische Funktionsspleiße
ca. 3.000 Stk OTDR Messungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.