2022-0037, Rohbauarbeiten, Neubau Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium, Werkstättenstraße 30, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0037
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0037, Rohbauarbeiten, Neubau Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium, Werkstättenstraße 30, 51379 Leverkusen
Im Rahmen des Neubaus einer Dreifachsporthalle werden hier die Rohbauarbeiten sowie die Brettschichtholztragwerke ausgeschrieben.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude, das aus Sichtbetonwänden, Sichtbetondecken und Sichtbetonstützen errichtet wird. Es soll als Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium dienen.
Diese Leistung wurde bereits unter der Vergabe-Nr. 003-2022 ausgeschrieben. Dieses Verfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen sondern in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Um dieses zurückversetzte Verfahren handelt es sich bei der vorliegenden Ausschreibung.
Dreifachsporthalle für die Sportschule NRW Landrat-Lucas-Gymnasium Werkstättenstraße 30 51379 Leverkusen
Rohbauarbeiten sowie Brettschichtholztragwerke mit folgenden überschlägigen Mengen und Leistungen:
- 1.150 m3 Stahlbeton für Stützen und Wände (überwiegend in Sichtbeton Qualität SB III.), im erdberührten Bereich als weiße Wanne
- 1.200 m3 Stahlbeton für Bodenplatten und Decken (Untersichten in Sichtbeton SB 111)
- 1.000 m2 Frischbetonverbundsystemfolie (Frischbetonverbundfolie) in erdberührten Bereich
- 5 Stück geschosshohe Stahlbeton-Fertigteil-Treppen
- 225 m3 Brettschichtholzträger (Hallentragwerk)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Die Bieterin / Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
3. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen).
4. Urkalkulation
Jeweils zu 1.: Die Versicherungssummen müssen mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abdecken.
Auf gesonderte Anforderung nachzuweisen:
zu 2.: Nettojahresumsatz jeweils mindestens 5 Millionen EUR.
Die Bieterin / Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)
2. Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt)
3. Eigenerklärung, dass die für die Baustelle geforderte Ausrüstung / Materialien, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, kurzfristig nach Bedarf zur Verfügung stehen und der geforderte, geprüfte Systemaufbau durch eigene Fachkräfte realisiert wird.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
2. Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners / einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Ausführung vor Ort, auch nach Beschädigung Dritter, Umwelt und Vandalismus. (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
3. Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
4. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
5. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die das Unternehmen für die Leistungen verfügt. Mindestanforderungen: Keine, Angabe nur informativ.
Mit der Angebotsabgabe einzureichen:
zu 1.: Anzugeben ist der Leistungsbereich mit Beschreibung der Teilleistung und der Name des Unternehmens.
zu 2.: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
Auf gesonderte Anforderung vorzulegen:
zu 1.: Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
a) Auftraggeberin / Auftraggeber: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
b) Die Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmerin / Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin / Nachunternehmer
c) Ort der Leistungserbringung (Adresse)
d) Ausführungszeitraum
e) Stichwortartige Beschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmenden sowie des Auftragswertes der beschriebenen Leistungen, der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
zu 2.: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
zu 4.: Die Auflistung ist nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal zu gliedern.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 VOB/A EU von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 3. Juni 2022 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYYD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.