Generalunternehmerleistungen zum Neubau einer multifunktionalen Dreifachhalle Referenznummer der Bekanntmachung: VV/2021/012/56
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen zum Neubau einer multifunktionalen Dreifachhalle
Gegenstand der Ausschreibung waren Generalunternehmerleistungen (Planungs- und Ausführungsleistungen) für den Neubau einer multifunktionalen Dreifachhalle incl. Außenanlagen in Oelde. Für das Vorhaben sollte auf Grundlage der Entwurfsplanung die weitere Planung und die Ausführung des Vorhabens funktional ausgeschrieben werden, um insbesondere mögliche Synergieeffekte aus der Nutzung von Systembauweisen zu erzielen.
Multifunktionale Dreifachsporthalle Oelde Wiedenbrücker Straße 1 59302 Oelde
Abzugeben war ein Globalpauschalfestpreis ohne Preisanpassung sowie ein Globalpauschalfestpreis mit Preisanpassung gem. optionaler Preisanpassungsklausel gem. Markup des GU-Vertrages zur Erstellung des mängelfreien, kompletten, betriebsbereiten und ohne Einschränkungen funktionstüchtigen Neubaus der Sporthalle in schlüsselfertiger Form, einschl. aller hierfür notwendigen Planungen (Genehmigungs-, Ausführungs- und Werkplanung), Lieferungen und Leistungen, einschl. des Erwirkens der Baugenehmigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren zum Neubau einer multifunktionalen Dreifachsporthalle an einen Generalunternehmer wurde durch den Rat der Stadt Oelde aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYN92EJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]
Internet-Adresse: www.oelde.de